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Bauantrag und Bauvoranfrage

Bei Vorlage eines Bauantrages sínd folgende Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen:

 

  • Bauplanmappen (3fach)
  • Bauantragsformulare (3fach)
  • Baubeschreibung (3fach)
  • Formular Bautätigkeitsstatistik
  • Bauplan (3fach)
  • Lageplan zum Bauvorhaben (3fach)
  • Katasterauszug (amtl. Lageplan) - nicht älter als ein halbes Jahr
  • Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung (3fach)

 

Der Bauplan muss von einem Bauvorlageberechtigten (Archtitekt, Bauingenieur, Bautechniker, Maurer- oder Zimmerermeister) gefertigt sein und ist vor Einreichung den Grundstücksnachbarn zur Unterschrift vorzulegen.

 

Der Katasterauszug ist entweder beim Vermessungsamt Rosenheim oder im gemeindlichen Bauamt erhältlich.

 

Die Bauplanmappen sowie verschiedene Formulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Mit Ausnahme der Bauplanmappen sind die meisten Formulare auch im Internet oder auf unserer Homepage abrufbar.

 

Bei umfangreicheren Bauvorhaben kann die Vorlage weiterer Unterlagen (Berechnungen, Wärmeschutznachweis, Standsicherheitsnachweis etc.) erforderlich sein. 

 

Ist es zweifelhaft, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann vorab eine Bauvoranfrage gestellt werden. Für die Bauvoranfrage reicht im Regelfall die Einreichung der Bauantragsformulare, zusammen mit Planskizzen und dem Katasterauszug.

 

Die Bauanträge und Bauvoranfragen müssen in den meisten Fällen im gemeindlichen Bauausschuss behandelt werden, der im Regelfall einmal monatlich tagt. Die Abgabefrist beträgt 2 Wochen vor Sitzungsbeginn.

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