Nähere Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie im Rathaus von Frau Fischer

Wasser- und Abwassergebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgt jährlich im Januar an Hand des Zählerstandes vom Dezember des Vorjahres.

Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. auf Basis der vorausgegangenen Abrechnung verlangt.


drucken nach oben