Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgt jährlich im Januar an Hand des Zählerstandes vom Dezember des Vorjahres.
Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. auf Basis der vorausgegangenen Abrechnung verlangt.