Lärmende Gartenarbeiten: Bitte nehmen Sie Rücksicht!

Es ist wieder Frühling - und alle diejenigen, die einen Garten zu pflegen haben, sind wieder fleißig am Werk. Rasenmäher, Mähroboter, elektrische Heckenscheren & Co. trüben jedoch häufig die nachbarschaftlichen Beziehungen, wenn sie nicht innerhalb der dafür erlaubten Zeiten eingesetzt werden. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Damit alle „Gartler“ dennoch unbeschwert der Grünpflege nachgehen können, geben wir nachfolgend die zulässigen Zeiten für „ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten“ bekannt. Bitte beachten Sie auch, dass ein Verstoß gegen diese Zeiten laut gemeindlicher Verordnung eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen kann.

 

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind alle nicht gewerbsmäßig in Haus und Garten anfallenden Arbeiten, die Lärm verursachen. Dazu gehören insbesondere das Rasenmähen sowie das Sägen und Hacken von Holz.

 

Erlaubt sind solche Arbeiten zu folgenden Zeiten:

Mo - Fr           8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr

Samstag        8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

 

Ihre Nachbarschaft wird Ihnen die Rücksicht danken.

 

Gartenarbeit 1

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