Am 15. November fällig: Grund- und Gewerbesteuern, Müll-, Wasser- und Kanalgebühren

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sowie alle steuerpflichtig Gewerbetreibenden daran, Ihre fälligen Abgaben und Steuern zu überweisen, sollte keine Lastschrift erteilt worden sein (SEPA-Mandat).

 

Die Gemeinde verschickt keine neuen Bescheide oder Zahlungsaufforderungen!

 

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