Bauantrag 2024/54 - Abbruch und Ersatzbau des bestehenden Wohngebäudes samt Garage in Simssee, Krottenmühlstraße 15
Beschluss: 9 : 0. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird nicht erteilt.
Bauvoranfrage 2024/51 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses (7 WE) mit Tiefgarage in Schloßberg, Salinweg 10
Beschluss: 9 : 0. Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Bebauungsplan Nr. 53 "Haidenholzstsraße/Ringstraße/Hermann-Löns-Straße"; Antrag auf Änderung (Zulassung von Betriebswohnungen)
Beschluss: 9 : 0. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Haidenholzstraße/Ringstraße/Hermann-Löns-Straße“ wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass mit der Antragstellerin ein Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten zustande kommt.
Bebauungsplan Nr. 51 "Pit-Gelände/Haidholzen"/5. Änderung (Neuüberplanung bisheriger Gewerbeflächen); Aufstellungsbeschluss und Anerkennung eines Vorentwurfs
Beschluss: 8 : 0. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Pit-Gelände Haidholzen“ ist im beschleunigten Verfahren zu ändern (5. Änderung).
Bebauungsplan Nr. 4 "Stichwiese"/3. Änderung (Fl.Nr. 2853/61 - Baumerstr. 38)
Satzungsbeschluss: 9 : 0. Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Stephanskirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Stichwiese“ als Satzung.
Ortsabrundungssatzung „Landlmühle-Süd“/1. Änderung
Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Im Büroweg behandelte Bauvorhaben
- Abtrennung des Obergeschosses für eine Einliegerwohnung, Errichtung einer Außentreppe in Haidholzen, Egerlandstraße 10
- Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus in Schloßberg, Hochriesstraße 4
- Errichtung eines Gartenblockhauses, Sichtschutzzaun mit Tür, Terrassenüberdachung, Vergrößerung der Hauseingangstür in Haidholzen, Hubertusstraße 20 b
- Errichtung eines Carports, einer Terrasse an der Ostseite mit Überdachung sowie versetzte Pflanzung eines Baumes in Schloßberg, Matthias-Kerer-Straße 27
- Umnutzung einer bestehenden Wohnung in einem bestehenden Mehrfamilienhaus zu einer Ferienwohnung in Schloßberg, Sepp-Zehentner-Straße 31
Änderung der Bayer. Bauordnung
Vom Bayer. Landtag wurde eine Änderung der Bayer. Bauordnung beschlossen, deren Regelungen überwiegend zum 01.01.2025 in Kraft getreten sind. Zur Information der Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses werden im Folgenden die wichtigsten Neuregelungen zusammengefasst:
· Die Pflicht zur Errichtung von Kinderspielplätzen bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen entfällt. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, durch Satzung eine entsprechende Pflicht für Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen festzusetzen.
· Ändert sich bei der Aufstockung von Wohngebäuden die Gebäudeklasse, ist die Aufstockung grundsätzlich nach den Bestimmungen für die bisherige Gebäudeklasse zu beurteilen.
· Die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen entfällt. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, durch Satzung eine entsprechende Pflicht festzusetzen. In diesem Fall dürfen aber die Obergrenzen einer (noch zu erlassenden) Rechtsverordnung des Bauministeriums nicht überschritten werden. Bei Dachgeschossausbauten, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken besteht künftig keine Pflicht zum Stellplatznachweis. Ob in der Satzung weitere Anforderungen (z. B. Größe der Stellplätze, Ausgestaltung, Zufahrten) geregelt werden dürfen ist noch nicht klar und soll noch geklärt werden.
· Folgende Vorhaben sind zukünftig zusätzlich verfahrensfrei:
o Privilegierte Solarenergieanlagen im Außenbereich
o Biomasselager für Biogasanlagen
o Dachgeschossausbauten, auch wenn eine zusätzliche Wohneinheit entsteht, einschließlich der Errichtung von Dachgauben (anzeigepflichtig)
o Nutzungsänderungen, wenn die neue Nutzung im jeweiligen Gebiet nach der BauNVO allgemein zulässig ist (anzeigepflichtig)
Die Regelungen zu den Stellplätzen und den Kinderspielplätzen treten am 01.10.2025 in Kraft. Im Übrigen sind die Regelungen am 01.01.2025 in Kraft getreten.
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