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Aus dem Haupt- und Finanzausschuss - Öffentliche Beschlüsse vom 08. Oktober 2024

 

Aus dem

Haupt- und Finanzausschuss
- Öffentliche Beschlüsse vom 08. Oktober 2024 -

                                                                     

Schulsozialarbeit an der Grundschule Schloßberg; Bericht von Frau Steurer

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

Bericht der Seniorenbeauftragten

Frau Hanzekovic stellte dem Gremium ihre Arbeit als Seniorenbeauftragte vor und stand für Fragen zur Verfügung.

 

Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuern A und B ab 01.01.2025; Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Stephanskirchen

Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung

 

Genehmigung der Haushaltspläne 2024 für die Kindertageseinrichtungen St. Georg, Sonnenschein und Bärenstube

Beschluss: 9:0. Gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung wird für die Haushaltspläne der Kindergärten St. Georg, Sonnenschein und Bärenstube die Zustimmung erteilt.

 

Freiwillige Feuerwehren; Übernahme der Führerscheinerwerbskosten im aktiven Feuerwehrdienst

Beschluss: 9:0. Gemäß der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages und der Kreisbrandinspektion werden die Führerscheinerwerbskosten für die Klassen C bzw. CE für den Feuerwehrdienst künftig auf Antrag in vollem Umfang von der Gemeinde übernommen. Eine Verpflichtungserklärung mit gestaffelter Rückzahlungsvereinbarung ist dabei nicht mehr vorgesehen. Die Entscheidung, welcher Feuerwehrdienstleistende als geeignet für den Führerscheinerwerb angesehen wird und wie viele derartige Fahrerlaubnisberechtigungen innerhalb einer Feuerwehr notwendig sind, trifft der jeweilige Kommandant im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung. Die Haushaltsmittel werden entsprechend eingeplant. Sollten im Einzelfall überdurchschnittlich hohe Kosten beim Führerscheinerwerb anfallen, so werden diese von Seiten der Verwaltung überprüft.

 

Bundestagswahl 2025 und Kommunalwahl 2026, Gewährung von Erfrischungsgeld

Beschluss: 9:0. Die im Vollzug der Bundestagswahl 2025 auszuzahlende angemessene Entschädigung wird für die Mitglieder des Wahlvorstandes auf 75,00 € und für die Kommunalwahl 2026 auf 100,00 € (bei einer Stichwahl 75,00 €) festgesetzt.

 

Sperrmüllgutscheine; Weitergewährung für 2025 und die Folgejahre

Beschluss: 9:0. Die Gewährung eines Gutscheins im Wert von 7,50 € zur kostenlosen Abgabe von 0,25 m³ Sperrmüll pro Haushalt wird als freiwillige Leistung auch im Jahr 2025 und in den Folgejahren bis auf Weiteres fortgeführt.

 

Antrag des Sportvereins Schloßberg-Stephanskirchen e. V. auf Bezuschussung einer Anzeigetafel

Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung

 

Annahme von Spenden der "Hans und Lydia Mayer-Stiftung" für Seniorenhilfe

Beschluss: 9:0. Die Spende der Hans und Lydia Mayer-Stiftung für die Seniorenhilfe in der Gemeinde in Höhe von insgesamt 5.000,00 € wird dankend angenommen. Das Spendengeld ist nur für den angegebenen Zweck zu verwenden. Eine Spendenquittung wird ausgestellt.

 

Annahme der im Jahr 2024 eingegangenen Spenden

Beschluss: 9:0. Die aufgeführten Spenden in Höhe von insgesamt 2.481,42 € werden von der Gemeinde Stephanskirchen dankend angenommen und zweckgemäß verwendet.

 

Kindergarten und Krippe Regenbogen; Jahresabschluss 2023

Nachdem das Defizit laut Jahresabschluss 2022 mit 134.827,47 € (im Wesentlichen wegen Mehrkosten für Verpflegung und Personal) das im Haushaltsplan 2022 berechnete Defizit in Höhe von 67.894 € weitaus überstieg und auch der Doppelhaushalt 2024/2025 ungedeckte Kosten in Höhe von 96.262 für 2024 und 96.410 € für 2025 ausweist, schließt der Haushalt 2023 für den Kindergarten und die Krippe Regenbogen mit einem Defizit in Höhe von 23.943,04 €. Da sich Frau Steffi Enste, die auf Herrn Hagenmaier als Bevollmächtige KITA-Geschäftsführerin folgt, derzeit einarbeitet, liegt momentan ein Zwischenstand zum Haushalt 2024 noch nicht vor.

 

Haushalt 2024; Bericht zum Ende des 3. Quartals

Der Verwaltungshaushalt 2024 liegt zum Stand 26.09.2024 in Einnahmen und Ausgaben im Plan: So sind bei den Einnahmen rund 22,4 Mio. € und bei den Ausgaben rund 21,0 Mio. € als Teil des Jahresvolumens in Höhe von jeweils ca. 31,0 Mio. € angeordnet. Im Vermögenshaushalt wurden außer Rücklagenentnahmen in Höhe von ca. 5,2 Mio. € zur Verstärkung der Kassenmittel erst rund 1,8 Mio. € angeordnet, auf der Ausgabeseite rund 2,9 Mio. € als Teil des Jahresvolumens von jeweils ca. 16,1 Mio. €. Gewerbesteuer: Zum Stand 26.09.2024 werden Mehreinnahmen von summarisch rund 1,0 Mio. € bis zum Jahresende vorsichtig prognostiziert. Inwieweit diese die im Halbjahresbericht genannten und noch offenen Rückzahlungen auffangen können, ist derzeit offen.

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