Aus der Gemeinderatssitzung
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Brennernordzulauf; aktueller Sachstand Am 26.07.2023 fand in Rohrdorf das 5. Dialogforum im Abschnitt „Innleiten-Kirnstein“ des geplanten Brenner-Nordzulaufs statt. Im Rahmen der Sitzung wurden zahlreiche Detailplanungen des Bahnprojekts präsentiert. Nach wie vor gibt es im Gebiet der Gemeinde Stephanskirchen drei Trassenvarianten: · Alternative 1 mit Überquerung Sims in der Variante R1d · Alternative 2 mit durchgehendem Tunnel in der Variante R2c · Alternative 3 mit Unterquerung Sims in der Variante R3e Nach Auskunft der DB Netz AG wird im Oktober die endgültige Trassenplanung präsentiert werden. Laut den präsentierten Planungen ist die Gemeinde Stephanskirchen zusätzlich zu dem zweiröhrigen Tunnel auf unterschiedlichste Weise betroffen: Tunnelportal Innleiten Im Bereich Innleiten/Hofau erfordert das geplante Tunnelportal den Bau eines Rettungsplatzes und einer mehrere Kilometer langen Baustellen- und Rettungszufahrt sowie eine teilweise Verlegung des Mühlthalwegs. Ohnehin wird die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft durch den Brückenbau erheblich beeinträchtigt. Im Bereich des Ortsteils Innleiten ist eine zwei Meter hohe Schallschutzwand vorgesehen. Unterwerk Waldering Im Bereich Waldering/Högering soll ein dauerhaftes Umspannwerk, ein sogenanntes Unterwerk, zur Stromversorgung der beiden Tunnelröhren errichtet werden. Trinkwasserschutzgebiet Ödenwald Nach wie vor ist die in Genehmigung befindliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde im Bereich Kieling/Ödenwald durch die Trassenvariante R1d gefährdet, die von der Bahn immer noch untersucht wird. Die Trasse würde direkt durch die Schutzzone 1 mit dem schon errichteten Brunnen führen. Tunnelportal und Baustelleneinrichtungen im Bereich Eitzing/Krottenhausmühle Besonders gravierend wird der Brenner-Nordzulauf den Ortsteil Eitzing/Krottenhausmühle betreffen. Hier sind laut den präsentierten Planungen große Baustelleneinrichtungsflächen und ein Verladebahnhof vorgesehen, um Abraum aus zwei Tunneln zwischenzulagern bzw. auf dem Schienenweg abzutransportieren. Allein für den Verladebahnhof, der unmittelbar neben Wohnbebauung liegt, ist eine Fläche von 14 Hektar notwendig. Er wird bis wenige hundert Meter an das Simsseeufer heranreichen und direkt an das Restaurant „Gocklwirt“ angrenzen. Grob geschätzt acht Jahre lang würde dieser Bereich durch Zwischenlager von Erdreich, Container, Parkplätze, Werkstätten, Betonmisch- und Aufbereitungsanlagen, Baustraßen und den Betrieb eines Förderbandes geprägt werden, so dass die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger massiv eingeschränkt wird. Die gravierenden Eingriffe des geplanten Bauprojekts Brenner-Nordzulauf bestätigen die grundsätzliche Ablehnung des Projekts durch die Gemeinde Stephanskirchen. Nach Angaben der DB Netz AG ist folgender weiterer Zeitablauf geplant: - Oktober 2023: Endgültige Festlegung der Vorzugsvariante durch die DB Netz AG - Januar 2024: Übergabe der Kernforderungen des Landkreises Rosenheim an die DB Netz AG - Mitte/Ende 2024: Weiterleitung der Vorzugsvariante des Brenner-Nordzulaufs durch die DB Netz AG an das Eisenbahnbundesamt und anschließend an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr - 1. Halbjahr 2025: Beschlussfassung des Deutschen Bundestags bzgl. Bau und Finanzierung der Vorzugsvariante und Umsetzung der Kernforderungen Laut Ingrid Felipe, Vorstandsmitglied bei der DB Netz AG mit dem Verantwortungsbereich für große Infrastrukturprojekte, in einem ORF-Interview im Juli 2023 soll der Brenner-Nordzulauf bis 2040 fertig gestellt sein. Die Gemeinde Stephanskirchen setzt weiterhin auf einen Ausbau der Bestandsstrecke und einen Bedarfsnachweis für das Neubauprojekt. Derzeit lässt sich die Gemeinde bzgl. der Probebohrungen der DB Netz AG anwaltlich vertreten. Zusätzlich wird von Seiten der Gemeindeverwaltung erwogen, ob die anwaltliche Vertretung auch bezüglich der aktuellen Planungen und ihren Auswirkungen ausgedehnt wird. Sobald die Vorzugsvariante der DB Netz AG feststeht, wird sich der Gemeinderat mit der Planung befassen und Kernforderungen beschließen.
Erneuerung des Durchlassbauwerkes „Spindlergrabenweg“/Kuglmoosstraße durch die DB Netz AG: Anfrage für die weitere Nutzung des Durchlasses Die DB Netz AG beabsichtigt, das im Jahr 1919 erstellte Durchlassbauwerk „Spindlergrabenweg“, bei Bahn-km 2,551, zu erneuern. Der Durchlass ist seit 1965 beschränkt öffentlich als Fußweg gewidmet und verbindet den Fischerberg mit der Hofmühlstraße. Die Fußwegbreite beträgt 1,0 m. Die Unterhaltspflicht für die an der Nordseite gelegene Treppenanlage und die Wegeanbindung auf der südlichen Seite neben der Flur-Nr. 2928/18 (Firma PROSOL) liegt bei der Gemeinde. Aufgrund des Alters des Bauwerks entsprechen der Durchlass und die Anbindungen nicht mehr den aktuell gültigen Richtlinien. Mit Schreiben vom 05.06.2023 der DB Netz AG wird die Gemeinde gebeten, sich zu entscheiden, wie die weitere Nutzung des Bahndurchlasses in Zukunft erfolgen soll. Dabei werden zwei Varianten im Zuge der Projektentwicklungsphase vorgeschlagen: 1. Erneuerung nach den aktuellen Richtlinien mit öffentlicher Widmung als a) Fußweg oder b) Fuß- und Radweg 2. Rückbau und Verfüllung des Bahndamms. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde sich für die Erneuerung als Fuß- und Radweg nach den aktuellen Richtlinien mit öffentlicher Widmung aussprechen. Der Durchlass dient als wichtige Verbindung zwischen den dicht besiedelten Ortsteilen Schloßberg und Hofmühle/Landl. Eine Umleitung des Fußgängerverkehrs über die Staatsstraße 2359 (Rohrdorfer Straße) ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht denkbar. Es sollte versucht werden den derzeitigen Fußweg auch für den Radverkehr nutzbar zu machen, u. a. auch für Schulkinder. Beschluss: 20:0. Die Gemeinde spricht sich für die Variante mit einer Erneuerung des Bahndurchlasses als Fuß- und Radweg entsprechend den aktuellen Richtlinien aus.
Bauantrag 2023/49 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Kragling Beschluss: 20:0. Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Förderung des Fahrradverkehrs; Forderungskatalog der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) zur Landtagswahl 2023 Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) hat zuletzt 2018 einen Forderungskatalog anlässlich des Radverkehrsprogramms „Bayern 2025“ erstellt. Der Forderungskatalog war die Grundlage für die Interessensvertretung der Mitgliedskommunen durch den Verein, u.a. in Gesprächen mit den Staatsministerien, Landtagsfraktionen und bei Landtagsanhörungen. Die Landtagswahl 2023 wurde zum Anlass genommen, einen aktualisierten Forderungskatalog zu erstellen. Die Erarbeitung des Forderungskatalogs erfolgte unter Einbindung der Mitgliedskommunen in Form eines Facharbeitskreises. Der Forderungskatalog bildet die Basis der zukünftigen Interessensvertretung der Mitgliedskommunen durch die AGFK. Alle Mitgliedskommunen der AGFK wurden am 02.08.2023 angeschrieben und gebeten bis spätestens 31.08.2023 mitzuteilen, ob die Kommune dem Forderungskatalog zustimmt. Beschluss: 20:0. Die Gemeinde Stephanskirchen stimmt dem Forderungskatalog „Landtagswahl 2023 – Forderungen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. an den Landtag und die Landesregierung“ zu. |