Aus der Gemeinderatssitzung
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Antrag des Sportvereins Schloßberg-Stephanskirchen e. V. auf Bezuschussung einer Anzeigetafel Beschluss: 21:1. Der Sportverein Schloßberg-Stephanskirchen e. V. erhält für die Anschaffung einer Anzeigetafel am Hauptplatz einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.000 €.
Schaffung einer hauptamtlichen Gerätewartstelle für die Feuerwehren in der Gemeinde Stephanskirchen; Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schloßberg Beschluss: 21:0. Die Schaffung einer hauptamtlichen Gerätewartstelle wird zu den Haushaltsberatungen 2026 mitaufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 31 "Kragling"/31. Änderung (Fl,Nr. 3516 und 3516/2 - westlich des Häuslmeirwegs) Satzungsbeschluss: 20:0. Der Gemeinderat beschließt die 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Kragling“ als Satzung.
Bebauungsplan Nr. 77 "Gehering - Westlich der Vogtareuther Straße" Satzungsbeschluss: 22:0. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 77 „Gehering – Westlich der Vogtareuther Straße“ als Satzung.
Flächennutzungsplan/35. Änderung (Westlich der Vogtareuther Straße) Feststellungsbeschluss: 21:0. Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Ortsabrundungssatzung "Landlmühle-Süd"/1. Änderung; Aufstellungsbeschluss und Anerkennung eines Planentwurfs Beschluss: 22:0. Die Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Landlmühle-Süd“ ist zu ändern (1. Änderung).
Bauantrag 2020/83 und 2021/27 - Errichtung eines Doppelhauses bzw. eines Wohnhauses mit zwei im Ortsteil Westerndorferfilze, Filzenweg 38 hier: Zustimmung zu einem vom Verwaltungsgericht München formulierten Vergleichsvorschlag Beschluss: 18:4. Mit dem geschlossenen Vergleich besteht Einverständnis.
Straßenausbau Eichendorffstraße (West); Anerkennung des Bauentwurfs Beschluss 1: 10:11. Mit dem vorgestellten Bauentwurf des Ingenieurbüros ROPLAN, Rosenheim, besteht Einverständnis. Beschluss 2 aufgrund der Ablehnung von Beschluss 1: 15:6. Mit dem vorgestellten Bauentwurf des Ingenieurbüros ROPLAN, Rosenheim, besteht Einverständnis, wobei auf die geplante Grüninsel verzichtet wird.
Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuern A und B ab 01.01.2025; Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Stephanskirchen Beschluss: 19:3. Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Stephanskirchen (Hebesatzsatzung) vom 22.10.2024 tritt neu in Kraft.
Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz ab 01.01.2025 Beschluss: 22:0. Sofern die Bundesregierung die Verlängerung des Optionszeitraums entsprechend der Vorlage zum Jahressteuergesetz 2024 beschließt, nimmt die Gemeinde Stephanskirchen die Möglichkeit zur Verlängerung des Optionszeitraums bis 31.12.2026 an und wendet § 2b Umsatzsteuergesetz erst ab 01.01.2027 an.
Beteiligungsbericht 2022 Der Beteiligungsbericht ist ein Informations- und Dokumentationsinstrument für Gemeinderat, Verwaltung und Öffentlichkeit. Aufgabe des Berichts ist es, einen Überblick über die Beteiligungen der Gemeinde Stephanskirchen zu geben. Auf die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger, insofern vorhanden bzw. vorgeschrieben, wird verwiesen.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Freiwillige Feuerwehr Schloßberg; Auftragsvergabe Tanklöschfahrzeug (TLF) 3000: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des Loses 1 „Fahrgestell und Aufbau“ an die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen, zu. Ebenfalls wird der Vergabe des Loses 2 „Beladung“ an die Firma BAS Vertriebs GmbH, Planegg, zugestimmt.
Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags bzgl. der Planungen des Brenner-Nordzulaufs Siehe Extrabericht
Haushalt 2024; Bericht zum Ende des 3. Quartals Der Verwaltungshaushalt 2024 liegt zum Stand 26.09.2024 in Einnahmen und Ausgaben im Plan: So sind bei den Einnahmen rund 22,4 Mio. € und bei den Ausgaben rund 21,0 Mio. € als Teil des Jahresvolumens in Höhe von jeweils ca. 31,0 Mio. € angeordnet. Im Vermögenshaushalt wurden außer Rücklagenentnahmen in Höhe von ca. 5,2 Mio. € zur Verstärkung der Kassenmittel erst rund 1,8 Mio. € angeordnet, auf der Ausgabeseite rund 2,9 Mio. € als Teil des Jahresvolumens von jeweils ca. 16,1 Mio. €. Gewerbesteuer: Zum Stand 26.09.2024 werden Mehreinnahmen von summarisch rund 1,0 Mio. € bis zum Jahresende vorsichtig prognostiziert. Inwieweit diese die im Halbjahresbericht genannten und noch offenen Rückzahlungen in Höhe von mindestens 1,3 Mio. € auffangen können, ist derzeit offen.
Errichtung eines Badestegs am Simssee; Förderung aus dem Programm LEADER in Bayern; Widerspruch Mit Bescheid vom 09.11.2022 stellte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim für die Errichtung eines Badestegs für Mobilitätseingeschränkte am Freibad Simssee eine Zuwendung aus dem LEADER-Förderprogramm in Aussicht. Der Verwendungsnachweis wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim geprüft. Dabei wurden u. a. Planungskosten nicht anerkannt, die vor der Bewilligung im November 2022 beauftragt wurden. Die Verwaltung legte mit Schreiben vom 04.10.2024 Widerspruch ein.
Luisenbrücke; Beginn der Baumaßnahme Siehe Extrabericht
Sanierung der Obdachlosenunterkunft Kuglmoosstraße 41 im Ortsteil Hofleiten Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses haben sich in der Sitzung am 17.09.2024 im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen persönlichen Eindruck vom Zustand des Gebäudes gemacht. Aufgrund des Alters, der relativ einfachen Bauweise und der jahrelangen Nutzung als Obdachlosenunterkunft weist das Gebäude vor allem im Erdgeschoss einen hohen Sanierungsbedarf auf. In einer abschließenden Besprechung am Ende der Ausschusssitzung haben sich alle Beteiligten für eine maßvolle Sanierung des Objekts ausgesprochen. Dabei sollen demnächst nur die Räume im Obergeschoss in einen wohngerechten Zustand gebracht werden. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss erfahren nur eine gebäudeerhaltende Grundsanierung. Nach einer ersten überschlägigen Kostenermittlung durch die Bauabteilung ergeben sich voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 33.000 € (brutto). Nach Fertigstellung der Arbeiten würden somit wieder zwei Einzelzimmer für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung stehen. Kostenschätzung gesamt: 33.000 €. |