Aus der Gemeinderatssitzung
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Aufbau einer eigenen Trinkwasserversorgung; Vorstellung der Planung Beschluss: 22 : 0. Die durch das Ingenieurbüro INFRA berechneten Kosten werden anerkannt. Beschluss: 22 : 0. Mit dem Brunnenausbau besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vorzulegen. Beschluss: 22 : 0. Mit der technischen Einbindung des Brunnens zur Pumpstation Waldering besteht Einverständnis. Beschluss: 22 : 0. Mit der Errichtung des Saugbehälters mit 2 Wasserkammern entsprechend der vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Durch das Ingenieurbüro INFRA ist ein entsprechender Bauantrag zu erstellen und dem Bauausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
Brennernordzulauf; Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamts zur Duldung von Bestandserfassungen mittels Kartierarbeiten Siehe Extrabericht
Bebauungsplan Nr. 19 "Winterhollerweg"/10. Änderung (Fl.Nr. 4364/6 - Winterhollerweg 17) Billigungs- und Auslegungsbeschluss: 20 : 1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Winterhollerweg“ wird gebilligt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und gleichzeitig öffentlich auszulegen. Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Grundsteuerreform 2025; aktueller Sachstand Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 22.10.2024 die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Höhe von 270 v. H. Nach der Veranlagung der Steuer aufgrund der Hebesätze errechnen sich zum Stand vom 10.02.2025 (ca. 90% der Bescheide) folgende Beträge:
Bei der Reform der Grundsteuer galt grundsätzlich die Maßgabe, dass diese nicht zu einer faktischen Steuererhöhung führen sollte. Insgesamt sollen nach dem Bayerischen Landesamts für Steuern die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor, also insgesamt in den einzelnen Kommunen möglichst aufkommensneutral bleiben. Dieser Grundsatz ist durch die Beibehaltung des – im Landkreisvergleich sehr niedrigen Hebesatzes von 270 v. H. – mit Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 12 % im Wesentlichen gegeben. Bislang gingen einige Widersprüche von Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern ein, die sich jedoch auf die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge beziehen.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse - Bestellung von Frau Caroline Krysa zur Standesamtsleitung - Widerruf der Bestellung der Standesamtsleitung von Herrn Michael Krimplstötter
Neue Zuständigkeit Anrufsammeltaxi (AST) Der Betrieb des Anrufsammeltaxis (AST) liegt seit Januar 2025 nicht mehr in der Zuständigkeit der Stadtwerke Rosenheim, sondern bei der Verkehrsgesellschaft Rosenheim mbh & Co. KG (SVR). Im Zuge dieser Umorganisation seitens der Stadt Rosenheim wurden die Verträge mit den Gemeinden neu abgeschlossen. Änderungen in den Vertragsinhalten gab es nicht. Lediglich der Vertragspartner für die Gemeinde Stephanskirchen ist nun die SVR. Die aktuellen Werbematerialien (Flyer) für das AST (Stand Dezember 2022) behalten zunächst ihre Gültigkeit und können weiterhin ausgegeben werden, auch wenn dort noch die Stadtwerke Rosenheim genannt sind. Aktualisierte Flyer wurden für das laufende Jahr 2025 seitens der SVR in Aussicht gestellt.
Ergebnisse Bundestagswahl 2025 Siehe Extrabericht
Förderung für Breitbandausbau von noch nicht erschlossenen Randbereichen in der Gemeinde Stephanskirchen In der Gemeinderatssitzung am 30.04.2019 wurde der Auftrag für die Erschließung der Randbereiche an die Telekom Deutschland vergeben. Dies betraf folgende Ortsteile: Puster, Schömering, Kieling, Winterhollerweg Nord, Hammererweg, Landlmühle, Leonhardspfunzen Ost, Lack und Kläranlage Bockau. Die Maßnahme wurde im Dezember 2024 abgeschlossen. Der Auszahlungsantrag wurde am 23.12.2024 an die Regierung von Oberbayern versandt.
Für diesen Ausbau entstanden Gesamtkosten (Deckungslücke) von 482.128 €. An Zuschuss wurden von der Regierung von Oberbayern 216.957 € (75% der Fördersumme 289.276,80 €) bezahlt. Der Restbetrag (72.319,80 €) wird nach Abschluss der Projektbeschreibung und des Verwendungsnachweises ausbezahlt. |