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Aus der Gemeinderatssitzung - Öffentliche Beschlüsse vom 28. Januar 2025

 

                                                                   

Aus der

Gemeinderatssitzung
- Öffentliche Beschlüsse vom 28. Januar 2025 -


 

Bebauungsplan Nr. 51 "Pit-Gelände/Haidholzen"/5. Änderung (Neuüberplanung bisheriger Gewerbeflächen);

Aufstellungsbeschluss und Anerkennung eines Vorentwurfs

Beschluss: 18 : 2. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Pit-Gelände Haidholzen“ ist im beschleunigten Verfahren zu ändern

(5. Änderung).

 

Ortsabrundungssatzung "Landlmühle-Süd"/1. Änderung

Satzungsbeschluss: 21 : 0. Der Gemeinderat der Gemeinde Stephanskirchen beschließt die 1. Änderung

der Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) „Landlmühle-Süd“ als Satzung.

 

Genehmigung des Beginns von Maßnahmen in der haushaltslosen Zeit

Beschluss: 21 : 0. Mit den dargestellten Maßnahmen darf in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung der Gemeindeordnung begonnen werden.

 

Vergabe von "Bauland für Einheimische" im Baugebiet Ulmenweg; Festlegung des Erbbauzinses

Beschluss 1: 18 : 3. Die vier oben genannten Doppelhaushälftengrundstücke am Ulmenweg werden über Erbbaurecht im Rahmen der „Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Einheimischen- bzw. Ansiedlungsmodell“ vergeben.

Beschluss 2: 21 : 0. Die vier oben genannten Doppelhaushälftengrundstücke am Ulmenweg werden über Erbbaurecht mit einer Dauer von 75 Jahren im Rahmen der „Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Einheimischen- bzw. Ansiedlungsmodell“ nach den oben genannten Kriterien und Bedingungen vergeben. Es wird ein reduzierter

Erbbauzins in Höhe von 1,24% vom Bodenrichtwert im Jahr verlangt, was einem Erbbauzins von 13,39 €/qm/Jahr für die Grundstücke Nr. 1 und 2 und 14,88 €/qm/Jahr für die Grundstücke Nr. 3 und 4 entspricht. Eine Verwaltungskostenpauschale von einmalig 8.000 € pro Neuvergabe wird gleichermaßen für jedes der zu vergebenden Grundstücke aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands verlangt.

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bestellung von Frau Caroline Krysa zur Standesbeamtin

Frau Caroline Krysa wird gemäß § 1 AVPStG zum 01.01.2025 auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Stephanskirchen, Landkreis Rosenheim, bestellt. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde und ist der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Grundstücksangelegenheiten; Genehmigung einer Notarurkunde (Feuerwehrgelände Leonhardspfunzen - Erweiterung)

Die Urkunde wird in allen Teilen vorbehaltslos und ohne Einschränkungen genehmigt.

Sanierung der Rathaustiefgarage; Vergabe der Arbeiten für die Betonerhaltungsmaßnahmen

Mit der Beauftragung der Firma Max Bögl Stiftung & Co. KG, Sengenthal, zur Durchführung der Betonerhaltungsarbeiten besteht Einverständnis.

 

Bahnübergänge Riederinger Straße und Pulvermühlstraße; aktueller Sachstand

Am 02.01.2025 ereignete sich am Bahnübergang der Riederinger Straße in Eitzing ein Verkehrsunfall. Dabei wurde ein Auto auf das Gleisbett geschleudert. Der Triebwagenführer des herannahenden Intercitys erkannte den PKW zwar noch, konnte aber nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Lok erfasste den PKW, schleifte diesen mehrere Meter mit sich mit und wurde dabei ebenfalls erheblich beschädigt. Der Schaden liegt bei voraussichtlich 500.000 €. Bereits am 12.07.2024 kam es hier schon zu einem Beinahe-Unfall. Dabei kam der Zug aber noch rechtzeitig vor dem auf dem Gleis befindlichen PKW zum Stehen. Die DB Infra GO AG (ehemals DB Netz AG) hat in der Vergangenheit immer wieder Überlegungen bezüglich der Kreuzungssicherheit angestellt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gestaltet sich dies jedoch mehr als schwierig.

Bereits am 13.11.2024 fand zusammen mit Herrn Raps von der DB Infra GO AG ein Ortstermin statt, bei dem die Möglichkeiten zur Auflösung der Bahnübergänge an der Riederinger Straße und an der Pulvermühlstraße besprochen wurden. Im Falle der Riederinger Straße als Teil der Staatsstraße St 2362 wäre hier in erster Linie das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig.

 

 

 

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