Erhöhung der Elternbeiträge zum September 2024

Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten im Kindertagesstätten-Bereich werden die Elternbeiträge zum September 2024 erhöht.

 

Kindergarten           2024                          Krippe                       2024

>1-2 Std.                   91,00 €                     >1-2 Std.                   182,00 €

>2-3 Std.                  104,00 €                    >2-3 Std.                   208,00 €

>3-4 Std.                  117,00 €                    >3-4 Std.                   234,00 €

>4-5 Std.                  130,00 €                    >4-5 Std.                   260,00 €

>5-6 Std.                  143,00 €                    >5-6 Std.                   286,00 €

>6-7 Std.                  156,00 €                    >6-7 Std.                   312,00 €

>7-8 Std.                  169,00 €                    >7-8 Std.                   338,00 €

>8-9 Std.                  182,00 €                    >8-9 Std.                   364,00 €

>9 Std.                      195,00 €                    >9 Std.                       390,00 €

 

Hinzu kommen die sonstigen monatlichen Gebühren je Einrichtung für Spielgeld, Getränkegeld, Brotzeitgeld und Mittagessen.

 

Zu beachten ist, dass die monatliche Geschwisterermäßigung für das jeweils jüngere Kind weiterhin bestehen bleibt. Im Krippenbereich beträgt die Ermäßigung 40 € und im Kindergartenbereich 20 €.

 

Zudem ist im Kindergartenbereich die monatliche 100-€-Ermäßigung durch den Freistaat Bayern zu berücksichtigen. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Im Krippenbereich hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

 

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