Vom Eisenbahn-Bundesamt wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach in der Zeit vom 19.03.2025 bis 19.03.2026 im südöstlichen Gemeindebereich (s. beigefügter Übersichtsplan) Kartierarbeiten durch die DBInfraGO (ehemals DBNetz) zu dulden sind. Die Kartierarbeiten dienen der Bestandserfassung von Flora, Fauna und Landschaftselementen zur Vorbereitung der Planung für den Brenner-Nordzulauf. Gemäß den Ausführungen in der Allgemeinverfügung haben die Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Verfügung das Betreten ihrer Grundstücke, beispielsweise unter Einsatz von Artenspürhunden oder zur Ausbringung von Reptilienmatten oder Haselmaus-Niströhren, zu dulden. Vom Eisenbahn-Bundesamt wird in der Verfügung auch darauf hingewiesen, dass Eigentümer, denen durch die Arbeiten Vermögensnachteile entstehen, eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Betretung von Privatgärten möglichst vermieden werden soll. Sofern dies dennoch notwendig ist, ist mit den Eigentümern ein Termin zu vereinbaren. Gelingt eine Terminvereinbarung nicht, ist die Betretung mindestens eine Woche vorher anzukündigen.