Meldung des Wasserzählerstands

Die Gemeinde bittet um Mitteilung des Wasserzählerstands, welcher bis spätestens 31.12.2023 in der Gemeinde eingegangen sein muss. Alle nicht gemeldeten Zählerstände werden in der ersten Januarwoche geschätzt, da bereits in der zweiten Januarwoche die Jahresabrechnung erstellt wird. Abrechnungen aufgrund falsch geschätzter Zählerstände werden nicht bereinigt, der Ausgleich erfolgt erst bei der nächsten Jahresabrechnung 2024.

Wir bieten 6 verschiedene Möglichkeiten zur Meldung an:

Online:
Über unsere Homepage www.stephanskirchen.de, tragen Sie Ihren Zählerstand in unser Onlineformular ein. Hier gibt es eine eingebaute Plausibilitätskontrolle, mit deren Hilfe Sie bei falschen Eingaben gewarnt werden sollen. Ebenso erhalten Sie einen Warnhinweis bei einer Abweichung von über 20% zum Vorjahr.

Smartphone/Tablet:
Auch über ein Smartphone oder Tablet können Sie den Zählerstand melden. Den dazu passenden QR-Code finden Sie auf Ihrem Benachrichtigungsschreiben.

E-Mail:
Über die E-Mail-Adresse 38@stephanskirchen.de können Sie dem Sachbearbeiter Herrn Hiemer direkt den Zählerstand melden.

Telefon:
Unter der Telefon-Nummer 08031/7223-38 erreichen Sie ebenfalls direkt Herrn Hiemer.

Fax:
Über die Fax-Nummer 08031/7223-20 können Sie ihren Zählerstand an die Poststelle der Gemeinde senden.

Post:
Sie tragen ihren Zählerstand in die Ablesekarte ein und werfen diese in den Briefkasten der Post oder direkt im Rathaus ein.

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