Neues Verkehrskonzept startet 2020

Nach langen Verhandlungen einigten sich nun die Gemeinde Stephanskirchen, die Stadt Rosenheim, das staatliche Bauamt, das Landratsamt Rosenheim und die Regierung von Oberbayern auf einen Probebetrieb zur Umsetzung des Verkehrskonzepts der Gemeinde Stephanskirchen, basierend auf dem Gutachten des Verkehrsplanungsbüro Obermeyer.

 

Das Büro diagnostizierte mit Hilfe einer Verkehrssimulation viele „kleine“ Störungen auf dem Weg nach Rosenheim als Ursache für die regelmäßigen Staus und erarbeitete eine Reihe von Maßnahmen für einen reibungsloseren Verkehrsfluss.

 

So schlägt das Büro vor, die Busspur in der Innstraße auch für den Individualverkehr freizugeben sowie eine separate Linksabbiegespur in die Chiemseestraße einzuführen (letzteres ist bereits erfolgt). Somit können die von Stephanskirchen kommenden Busse und Autos besser „abfließen“. Um das Reißverschlussverfahren zwischen Wasserburger Straße und der Salzburger Straße gerecht auszugleichen, soll eine Ampel mit einem weiteren Fußgängerüberquerung über die Salzburger Straße eingerichtet werden. Die Ampel an der Kuglmoosstraße wird künftig in die Gesamtkoordination aller Ampelanlagen zwischen Einmündung Kuglmoosstraße in Stephanskirchen und Schönfeldstraße in Rosenheim eingebunden. Die Einmündung Hoffeldstraße wird künftig als unechte Einbahnstraße  ausgewiesen, so dass eine Einfahrt Richtung Salzburger Straße nicht mehr möglich ist.

 

Verkehrsplaner Helmut Ammerl stellt in seinem Gutachten klar, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der gesamten Verkehrsabwicklung in der Salzburger Straße nur wirksam werden können, wenn alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Die Vollsignalisierung der Einmündung Salzburger Straße / Wasserburger Straße mit eingeschränkter Freigabezeit für Fahrteilnehmer aus der Wasserburger Straße soll in erster Linie das Reißverschlussverfahren und damit den Abkürzungsverkehr nach Rosenheim erschweren. Dadurch ist es möglich, dass der Busverkehr in der Salzburger Straße wesentlich flüssiger und damit zeitsparender abgewickelt wird.

 

Von den Reisezeitgewinnen beim ÖPNV profitieren aufgrund der Mischverkehrsführung auch der Individualverkehr in der Salzburger Straße. Allerdings wird der ÖPNV- und Individualverkehr in der morgendlichen Spitzenstunde wegen der unterschiedlichen Freigabezeiten bei der neuen Ampel Wasserburger Straße deutlich länger warten müssen.

 

In der für die Umsetzung dieses Gutachtens nötigen Planungsvereinbarung ist geregelt, dass die Gemeinde die Kosten für die Planung und Ausführung der verschiedenen Maßnahmen vorfinanziert. Lässt sich anhand des Probebetriebs eine dauerhafte Umsetzung der o.g. Maßnahmen begründen, bekommt die Gemeinde 75 % der Kosten für den Bau und 62,5 % der Kosten für die Planung zurückerstattet. Weitere Kostenträger neben der Gemeinde sind das staatliche Bauamt und der Landkreis Rosenheim für die Maßnahmen im Gemeindebereich; die Stadt Rosenheim übernimmt die Kosten im Stadtgebiet.

 

Die Planungsvereinbarung wird im Januar 2020 unterschrieben. Bereits im Februar 2020 beginnt das sog. Monitoring, d.h. die Wartezeiten der Busse werden auf allen Linien Richtung Rosenheim vor und nach dem Bau der beschriebenen Maßnahmen gemessen, um die Wirksamkeit der vereinbarten baulichen Schritte belegen zu können.

 

Der Gutachter hat im Übrigen auch klargestellt, dass der Neubau der Kraglinger Spange sich in jedem Fall positiv auf den Verkehrsfluss auf der Salzburger Straße auswirken wird.

 

Umsetzung Verkehrsgutachten

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