Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab Montag, den 13.01.2025 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung:
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Die Plakatierung für Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025 kann in der Gemeinde Stephanskirchen frühestens ab Montag, den 13.01.2025 erfolgen.
Die erlaubten Anschlagflächen finden Sie in der Anlage 2 der Plakatierungsverordnung: