Die Gemeinde Stephanskirchen ist aufgefordert, für die Schöffengerichte und Strafkammern Schöffen vorzuschlagen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre von 2024 bis 2028.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger zwischen 25 und 70 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit können sich schriftlich bis spätestens 31.03.2023 bei Herrn Wieser in der Gemeindeverwaltung bewerben.
Ein Bewerbungsbogen kann unter diesem Artikel heruntergeladen werden.
Für das Ehrenamt zum Jugendschöffen bewerben Sie sich bitte direkt im Kreisjugendamt Rosenheim.