Vergabe von „Bauland für Einheimische“ im Ulmenweg, Ortsteil Schloßberg, im Rahmen von Erbbaurecht

Erbbaurecht Plan

Zum zweiten Mal wird die Gemeinde Stephanskirchen nach dem Willen des Gemeinderats Grundstücke im Rahmen der gemeindlichen Richtlinien im Einheimischen- bzw. Ansiedlungsmodell, genannt „Bauland für Einheimische“, nur mittels Erbbaurecht vergeben.

 

Normalerweise fällt das Eigentum an einem Grundstück mit dem Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude zusammen.

 

Beim Erbbaurecht wird dieser Grundsatz unterbrochen, aber durch das Erbbaurechtsgesetz (ErbbRG) mit klar definierten Vorgaben und Rechtsfolgen geregelt.

 

Erbbaurecht ist dabei das veräußerliche und vererbbare Recht, auf fremden Grund und Boden ein Haus bzw. ein Gebäude zu errichten und dort zu wohnen bzw. dieses zu nutzen.

 

Den Grundstückseigentümer nennt man dabei auch Erbbaurechtsgeber, wer das Gebäude darauf errichtet, ist der Erbbaurechtsnehmer bzw. der Erbbauberechtigte.

 

Für das Recht, ein fremdes Grundstück, hier ein Gemeindegrundstück, zu nutzen, wird in einem notariellen Vertrag ein Vertrag mit weiteren Einzelheiten mit dem Erbbauberechtigten geschlossen und auf die Dauer von 75 Jahren eine Art Entschädigung, der Erbbauzins festgelegt, der durch eine Indexkoppelung wertgesichert wird. Dieser beträgt auf dem allgemeinen Immobilienmarkt in der Regel zwischen 3 und 5% des Grundstückswertes.

 

Im Rahmen des Einheimischenmodells hat sich Gemeinderat für einen reduzierten Erbbauzins in Höhe von 1,24% entschieden.

 

Der Vorteil dabei für den Erbbaurechtsberechtigten liegt darin, dass nicht gleichzeitig der Grundstückskauf und die Errichtung des Hauses finanziert werden müssen, sondern sich nur auf das Gebäude konzentriert werden kann. Dieser Aspekt ist vor allem in unserer hochpreisigen Lage, bei der der amtliche Bodenrichtwert wie aktuell im Ulmenweg, Ortsteil Schloßberg, 1.200 €/qm beträgt, von enormem Vorteil.

 

Im Rahmen des Projekts „ Bauland für Einheimische“ wurden zwar bisher im Falle des Verkaufs den Bewerbern, die den Zuschlag aufgrund der erreichten Höchstpunktzahl erhalten haben, nicht die vollen Bodenrichtwerte berechnet, sondern dabei ein bestimmter, rechtlich zulässiger Abschlag vorgenommen, der den Grundstückspreis trotzdem noch sehr hoch erscheinen lässt.

Beim Erbbaurecht dagegen werden auch einkommensschwachen Bevölkerungsschichten der Erwerb eines Hauses ermöglicht und gleichzeitig Bodenspekulationen verhindert.

 

Aktuell stehen im Baugebiet Ulmenweg vier noch zu vermessende Grundstücke zur Vergabe über Erbbaurecht zur Verfügung:

 

  • Ein nördliches Doppelhaushälftengrundstück 1 (rote Fläche) mit einer Fläche von ca. 260 m², Fl.Nr. 3296 und 3296/18, und einem Erbbauzins i.H.v. ca. 3.481,40 €/Jahr (je nach endgültigen Vermessungsergebnis),
  • ein südliches Doppelhaushälftengrundstück 2 (blaue Fläche) mit ca. 255 m², Fl.Nrn. 3296 und 3296/18, und einem Erbbauzins von ca. 3.414,45 €/Jahr,
  • ein nördliches Doppelhaushälftengrundstück 3 (grüne Fläche) mit ca. 285 m², Fl.Nrn. 3296/18, 3296/21 plus ca. 27 m² Zufahrt (gelbe Fläche) und einem Erbbauzins von ca. 4.240 €/Jahr und
  • ein südliches Doppelhaushälftengrundstück Nr. 4 (orange Fläche) mit 254 m², FlNrn. 3296/18, 3295/46 plus ca. 27 m² Zufahrt (gelbe Fläche) und einem Erbbauzins von ca. 3.779,52 €/Jahr.

 

Aufgrund der für die Grundstücke Nr. 1 und Nr. 2 noch anfallenden Erschließungsbeiträge für die Verlängerung des Erlenwegs und aufgrund der sich über den Grundstücken befindlichen Hochspannungsleitung wird aus Gleichbehandlungsgründen ein Abschlag von 10% vom Bodenrichtwert gemacht.

 

Wichtig für Bewerber ist, dass auch bei einer Vergabe über Erbbaurecht über die Anwendung der gemeindlichen Richtlinien die gleichen Zulassungsvoraussetzungen und Bedingungen bzw. Bindungen wie bei einem Kauf im Rahmen von „Bauland für Einheimische“ gelten und nur einzelne Vertragsmodalitäten an das Modell Erbbaurecht angepasst werden.

 

Wenn Sie sich für eines dieser Grundstücke interessieren und die Zugangsvoraussetzungen zum Programm „Bauland für Einheimische“ erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen auf der Homepage vollständig aus um auf die Bewerberliste zu kommen. Sie werden dann mit näheren Einzelheiten angeschrieben und müssen die geforderten Unterlagen einreichen bis spätestens zum

 

30.04.2025.

 

Die sich bereits auf der Bewerberliste befindlichen Bewerber werden automatisch angeschrieben. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird von der Verwaltung die Bepunktungsreihenfolge ermittelt und das Ergebnis in der nächsten Gemeinderatssitzung im nichtöffentlichen Teil beschlossen.

 

Bei Fragen zum Erbbaurechtsmodell und der Vergabe im Ulmenweg steht Ihnen Frau Göbel unter der Telefonnummer 08031/ 7223-36 oder 36@stephanskirchen.de gerne zur Verfügung.

drucken nach oben