In der Gemeinderatssitzung am 25.02.2025 wurden die nächsten Schritte für die Erstellung der eigenen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Stephanskirchen beschlossen.
Durch Herrn Ingenieur Steiner vom Ingenieurbüro INFRA, Rosenheim, wurden die Baumaßnahmen erläutert. So wird das Brunnengebäude in Fertigbauweise erstellt. Im Gebäude befinden sich die beiden Steigleitungen, in denen das Trinkwasser aus einer Tiefe von 30 m gefördert wird. Hierzu werden zwei Pumpen installiert, die abwechselnd das Trinkwasser fördern und gleichzeitig, bei Wartungsarbeiten an einer Pumpe, die Fördersicherheit gewährleisten.
Für die technische Einbindung des Brunnens zur Pumpstation in Waldering erfolgt eine Leitungsverlegung auf einer Länge von 2,4 km im öffentlichen Straßengrund. Zusätzlich wird eine Versorgungsleitung und ein Schutzrohr für die Verbindung des Brunnens mit der Fernwirkzentrale eingebaut. Zur Stromversorgung wird ein Kabelverzweiger errichtet. Dieser bietet auch die Möglichkeit im Falle eines Stromausfalls das neu zu beschaffende Notstromaggregat anzuschließen. Hierdurch kann die Sicherheit für die Trinkwasserversorgung gewährleistet werden.
Die neu zu errichtenden Saugbehälter mit zwei Wasserkammern sollen nahe dem bestehenden Pumpwerk platziert werden. Hierzu wird ein Gebäude mit Stahlbetonwanne und Holzständerbauweise errichtet. Die Wasserkammern haben einen Durchmesser von 10 m, eine Mantelhöhe von 6,7 m und ein Volumen von 1000 m³. Entsprechend dem Notverbundvertrag mit den Stadtwerken Rosenheim ist der Einbau einer UV-Anlage vorgesehen. Auf dem südlichen Dach ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 3.760.000 €.
Es wurde 2021 eine Kalkulation mit den geschätzten Baukosten für die Errichtung der eigenen Trinkwasserversorgung zur Gegenüberstellung für die tatsächliche Gebührenkalkulation durchgeführt. Die Kalkulationen ergaben, dass zum damaligen Zeitpunkt der errechnete Betrag für die eigene Trinkwasserversorgung durch den tatsächlichen kalkulierten Wasserpreis gedeckt war. Der Kalkulationszeitraum für die Gemeinde Stephanskirchen beträgt vier Jahre, so dass der neue Kalkulationszeitraum die Jahre 2026 bis 2029 umfasst. Diese wird im Jahr 2025 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt.
Durch die Anerkennung der Baukosten und den erforderlichen technischen Bauwerken durch den Gemeinderat sind nun die weiteren Schritte hin zu der eigenen Trinkwassergewinnung gelegt worden.