Beim Standesamt Stephanskirchen ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Stephanskirchen, Prutting, Söchtenau oder Vogtareuth gemeldet sind.
Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden wollen. Für Bürger der Gemeinden Prutting, Söchtenau und Vogtareuth besteht zudem die Möglichkeit, sich von ihrem Bürgermeister im dortigen Rathaus trauen zu lassen.
Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit Ihr gewünschter Trauungstermin auch eingehalten werden kann.
Die Anmeldung der Eheschließung kann jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und ist ebenso lange gültig. An jeweils einem Samstag im Monat besteht auch in Stephanskirchen die Möglichkeit von standesamtlichen Trauungen. Bei Eheschließungen zu diesen besonderen Öffnungszeiten wird eine zusätzliche Gebühr von 100,- € erhoben.
Sie werden 2024/2025 an diesen Tagen vorgenommen:
Die Trauungen finden jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr und 12.00 Uhr statt. Trauungen am Nachmittag können grundsätzlich nur Montags während der Öffnungszeiten stattfinden.
06.07.2024
03.08.2024
21.09.2024
19.10.2024
16.11.2024
14.12.2024
18.01.2025
15.03.2025
05.04.2025
17.05.2025
28.06.2025
19.07.2025
02.08.2025
20.09.2025
18.10.2025
15.11.2025
06.12.2025
An der Nordseite des Rathauses stehen für Sie und Ihre Gäste ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch unsere Tiefgarage benützen (außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses nach Absprache).
Wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen, kommen Sie bitte beide zur Anmeldung der Eheschließung bei uns vorbei. In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung auch alleine anmelden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das Reisstreuen im und vor dem Gebäude nicht erlauben können! Reis hat auf den Eingangsstufen und dem Vorplatz des Rathauses eine ähnliche Wirkung wie Rollsplitt oder Schmierseife und gefährdet insbesondere ältere und behinderte Menschen, die das Rathaus besuchen.
In einem Zeitfenster von ca. 20 Minuten nach der Eheschließung ist ein Sektempfang möglich.
Gläser und Getränke müssen aber selbst mitgebracht werden. Stehtische und ein Kühlschrank sind vorhanden. Bitte bedenken Sie, dass im Rathaus keine darüber hinausgehenden Feierlichkeiten abhalten werden können. Hierfür stellt die Gastronomie die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?
Sie müssen bei der Anmeldung der Eheschließung folgendes nachweisen bzw. folgende Unterlagen vorlegen:
- 1. Ihren Personenstand mit einem aktuellen, d. h. nicht älter als sechs Monate, beglaubigten Ausdruck aus Ihrem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamts Ihres Geburtsortes. Sind Sie in Bayern geboren und hat Ihr Geburtsstandesamt Ihren Eintrag bereits elektronisch erfasst, reicht uns ein entsprechender Hinweis.),
- 2. wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Bayerns haben mit einer erweiterten Meldebescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Diese Bescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich.
- 3. Ihre Staatsangehörigkeit durch gültigen Reisepass oder Personalausweis (ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis) und
- 4. wenn Sie schon einmal verheiratet waren, die letzte Eheschließung und deren Auflösung.
Hierfür wird ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister dieser Vorehe benötigt. Haben Sie Ihre Vorehe in einem bayerischen Standesamt geschlossen und hat dieses Ihre Eheschließung bereits elektronisch erfasst, reicht uns ein entsprechender Hinweis. Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen mittels Heiratsurkunde und Scheidungsurteil nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits vor einem deutschen Standesbeamten bei einer früheren Eheschließung durchgeführt worden ist.
- 5. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. Auch hier gilt: Wenn die Geburt von einem bayerischen Standesamt bereits elektronisch erfasst ist, reicht uns ein entsprechender Hinweis.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) z. B. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind oder adoptiert wurden, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, sollte zumindest einer der beiden Partner bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Welche Kosten entstehen Ihnen?
Für die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie mit ca. 60,00 € rechnen. Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr von 100,00 € an. Die erweiterte Meldebescheinigung kostet 5,00 €.
Sie können auch mit Scheckkarte bezahlen.
Das Standesamt befindet sich in Schloßberg, Rathausplatz 1, Zimmer 0.02 im EG, das Trauungszimmer im 2. OG. Es kann mit dem Aufzug erreicht werden.
Öffnungszeiten
Unsere Sprechzeiten beim Standesamt:
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr (mit Terminvereinbarung) |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
Frau Wagner 08031 / 7223-29
Unsere Faxnummer: 08031 / 7223-712
Unsere E-mail-Adresse: standesamt@stephanskirchen.de