Die wichtigsten Daten des Haushaltsjahres 2025 sind:
Verwaltungshaushalt |
32.931.500 € |
Vermögenshaushalt |
18.997.800 € |
Gesamthaushalt |
51.929.300 € |
Der Verwaltungshaushalt steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 6,3 %, der Vermögenshaushalt um ca. 17,5 %. Die Steuerkraft steigt von 2024 rund 16,1 Mio. € auf 2025 ca. 17,5 Mio. €, die Kreisumlage 2025 beträgt rund 8.500.000 € gegenüber 7.820.000 € im Vorjahr, der Kreisumlagesatz beträgt weiterhin 48,5 %. Insgesamt errechnet sich keine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt, vielmehr muss eine Zuführung an den Verwaltungshaushalt eingeplant werden in Höhe von ca. 4,7 Mio. €. Für die Deckung des Vermögenshaushaltes ist 2025 eine Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 14,9 Mio. € vorgesehen (Stand zum 31.12.2023: ca. 26,7 Mio. €) – das sind rund 7,6 Mio. € mehr als im Finanzplan zum Haushalt 2024 enthalten waren. Die Summe der Ansätze, die 2024 wegen fehlender Bindung nicht als Haushaltsreste ins Jahr 2025 übertragen wurden und deshalb erneut angesetzt werden, beträgt rund 5,2 Mio. €. Die für 2024 eingeplante Entnahme in Höhe von rund 11,7 Mio. € wird nur teilweise benötigt. Nach derzeitigem Zwischenstand können nach einer Rücklagenentnahme von 7,5 Mio. € wieder ca. 8,0 Mio. € zugeführt werden. Eine Kreditaufnahme ist 2025 nicht erforderlich.
Finanzplan 2024 bis 2028:
Der Finanzplan, welcher die Jahre 2024 bis 2028 umfasst, ist in allen Jahren in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Im Verwaltungshaushalt wird nach 2025 einmalig erfolgten Rückzahlungen von gleichbleibenden Gewerbesteuern (wieder) in Höhe von rund 7,0 Mio. € ausgegangen. Die 2025 um rund 0,7 Mio. € auf ca. 8,5 Mio. € gestiegene Kreisumlage wurde auch in den Folgejahren eingeplant. Der Vermögenshaushalt entwickelt sich abhängig von den geplanten Investitionen 2025. In den Finanzplanjahren ab 2026 können sich erhebliche Abweichungen durch derzeit unvorhergesehene Investitionen, durch Veränderungen in der Prioritätenliste sowie durch Einzelentscheidungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen ergeben.