Die Gemeinde Stephanskirchen arbeitet bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs seit 2021 mit dem Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ mit Sitz in Bad Tölz zusammen. Aufgrund einiger Nachfragen finden Sie hier Tipps und Regeln, damit Sie keinen Strafzettel erhalten.
Tipps und Regeln
Bitte denken Sie an eine Parkscheibe und halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das danken Ihnen nicht nur alle anderen Verkehrsteilnehmer und Anwohner, sondern auch Ihr Geldbeutel!
- An der Salzburger Straße gibt es eine Parkverbotszone. Beginn und Ende sind ausgeschildert auf Höhe ARAL-Tankstelle und Einmündung Wasserburger Straße, sowie an jeder Zufahrtsstraße in diesem Bereich. In der Parkverbotszone darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Werktags von 8 bis 18 Uhr ist das Parken auf gekennzeichneten Flächen für höchstens 1 Stunde mit Parkscheibe erlaubt.
- Beachten Sie bitte zudem die Beschilderung der Parkplätze zwischen Metzgerei Bauer und Penny sowie neben dem Blumenhaus Eder. Hier darf nur von 6 bis 22 Uhr für max. 3 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.
- In der Kuglmoosstraße und in Haidholzen in der Hubertus- und Haidenholzstraße gilt 1 Stunde Höchstparkdauer mit Parkscheibe.
- Am Parkplatz in der Schulstraße, zwischen Friedhof und Mittagsbetreuung Grundschule, darf höchstens 4 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.
- Im Salinweg, gegenüber Kindergarten Regenbogen, gelten 2 Stunden Höchstparkdauer mit Parkscheibe.
Alle Parkeinschränkungen sind ausgeschildert. Durch die Einschränkung der Parkzeit an diesen Örtlichkeiten gibt es einen stetigen Wechsel und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern wird das Parken ermöglicht. Tagelanges Dauerparken dagegen wird vermieden.
Ortskern Schloßberg
Ortskern Haidholzen