Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
TEAMPLAYER
für die gemeindliche Wasserversorgung (m/w/d)
Ihr Aufgabengebiet:
- Bau und Unterhalt des gemeindlichen Wasserversorgungsnetzes
- Unterhalt der technischen Anlagen
- Zählerwechsel
- Installationsarbeiten
Ihr Profil:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Anlagenmechani-ker/in für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder eine vergleichbare hand-werkliche Ausbildung.
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sowie Freude und Geschick im Umgang mit Bürgern.
- Der Besitz der Führerscheinklasse BE und CE ist erwünscht bzw. die Bereitschaft diesen bei Bedarf zu erwerben.
Wir bieten unter anderem:
- Ein abwechslungsreiches und vielseitiges Aufgabenfeld mit einem unbefristeten und sicheren Arbeitsplatz.
- Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit Anfangsentgelt mit Einstiegsentgelt von ca. 3.300 €.
- Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
- Jährliches Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung (ca. 13. Monatsgehalt).
- Vermögenswirksame Leistungen nach dem TVöD.
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung über die Bayerische Versorgungskammer.
- Zuschuss zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Nähere Auskünfte erteilen: Herr Krimplstötter, Tel. 08031-7223-15 oder Herr Lohse, Tel. 08031-7223-51
Bitte schicken Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Stephanskirchen, Personalverwaltung, Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen oder per Email an bewerbung@stephanskirchen.de.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet und werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:
die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung
der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG