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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

 

TEAMPLAYER

 

für die gemeindliche Wasserversorgung (m/w/d)

 

Ihr Aufgabengebiet:

  • Bau und Unterhalt des gemeindlichen Wasserversorgungsnetzes
  • Unterhalt der technischen Anlagen
  • Zählerwechsel
  • Installationsarbeiten

 

Ihr Profil:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Anlagenmechani-ker/in für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder eine vergleichbare hand-werkliche Ausbildung.
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sowie Freude und Geschick im Umgang mit Bürgern.
  • Der Besitz der Führerscheinklasse BE und CE ist erwünscht bzw. die Bereitschaft diesen bei Bedarf zu erwerben. 


Wir bieten unter anderem:

  • Ein abwechslungsreiches und vielseitiges Aufgabenfeld mit einem unbefristeten und sicheren Arbeitsplatz.
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentli­chen Dienstes mit Anfangsentgelt mit Einstiegsentgelt von ca. 3.300 €.
  • Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
  • Jährliches Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung (ca. 13. Monatsgehalt).
  • Vermögenswirk­same Leistungen nach dem TVöD.
  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung über die Bayerische Versorgungs­kammer.
  • Zuschuss zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung.

 

Nähere Auskünfte erteilen: Herr Krimplstötter, Tel. 08031-7223-15 oder Herr Lohse, Tel. 08031-7223-51

Bitte schicken Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Stephanskirchen, Personalverwaltung, Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen oder per Email an bewerbung@stephanskirchen.de.


Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevor­zugt berücksichtigt.

 

 


 

 

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesendet und werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Ihre personenbezogenen Daten erhalten im Bewerbungsverfahren:

die Personal- sowie die zuständige Fachabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung

der Personalrat zur Wahrung seiner Beteiligungsrechte nach dem BayPVG

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