Aufarbeitungsappell für Fichtenschadholz wegen der Gefahr von Borkenkäfermassenvermehrung

Aufarbeitungsappell für Fichtenschadholz wegen der Gefahr von Borkenkäfermassenvermehrung

Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung und Behandlung der Wind- und Schneebruchschäden im Gemeindegebiet. Die Aufarbeitung und der sachgemäße Umgang mit den Schnee- und Windbruch-Schäden an Fichten in den Wäldern im Gemeindegebiet ist dringend notwendig, um eine Borkenkäfermassenvermehrung von Buchdrucker und Kupferstecher zu verhindern. Hierzu gibt die zuständige Forstbehörde in Rosenheim folgende Hinweise:

 

  1. Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, gebrochenes oder geworfenes Fichtenholz
    rechtzeitig waldschutzwirksam möglichst bis Ende April 2024 aufzuarbeiten, um
    eine dramatische Ausbreitung des Borkenkäfers in den Wäldern zu verhindern.
  2. Waldbesitzer sollen sich auf die Aufarbeitung der Fichte konzentrieren und
    die Aufarbeitung anderer Schäden bis auf Weiteres verschieben.
  3. Abgebrochene Fichten und Fichtengipfel sind Brutmaterial für den Borkenkäfer
    und sollten auf jeden Fall vordringlich aufgearbeitet werden. Das Holz muss nach
    der Aufarbeitung entweder aus dem Wald, vor Ausflug der Borkenkäfer,     
       abgefahren werden oder min. 500 m vom nächstgelegenen Fichtenwald
       zwischengelagert werden. Das Fichtenrestholz muss unbedingt waldschutzwirksam    
       behandelt werden. In der Regel durch das Hacken des Waldrestholzes.
  4. Angeschobene oder gebogene Fichten haben wird in der Regel noch
    Wurzelverbindung und können dem Borkenkäfer noch etwas länger standhalten
    als abgebrochene Fichten.
  5. Waldbesitzer können sich bei Fragen an das zuständige Forstrevier wenden, um
    sich über sinnvolle Aufarbeitungsalternativen und Fördermöglichkeiten zu
    informieren. Bei der Suche nach dem entsprechenden Förster hilft der
        „Försterfinder“ im Internet. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
        weist auch auf geltende Vorschriften hin, die Waldbesitzer zur Käferabwehr
        verpflichten. Käferbefall ist der Forstbehörden anzuzeigen und befallenes Holz ist
        umgehend aufzuarbeiten und unschädlich zu machen. Das kann die rechtzeitige
        Entrindung/Streifung oder die Lagerung mindestens 500 m vom nächsten
        Nadelwald entfernt sein.
  6. Trotz der großen Schäden sollten Waldbesitzer unbedingt einen „kühlen Kopf“
    bewahren und die Schneebruchschäden nie allein aufarbeiten. Bei gefährlichen
    Schneebrüchen oder Windwürfen sollte mit Maschinenunterstützung gearbeitet
       werden bzw. sollten professionelle Forstunternehmer die Aufarbeitung der Schäden
       im Auftrag des Waldbesitzers übernehmen.
  7. Etliche Waldbesitzer warten derzeit auf die aktuell stark ausgelasteten
    Forstunternehmer zur Aufarbeitung der geschädigten Fichtenhölzer. Sofern die
    Aufarbeitung einzelner Fichten Schadflächen nicht veranlasst wird, sollten diese
        dem zuständigen Förster gemeldet werden, damit noch rechtzeitig auf die
        Aufarbeitung hingewirkt werden kann.

 

 

 

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