Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung und Behandlung der Wind- und Schneebruchschäden im Gemeindegebiet. Die Aufarbeitung und der sachgemäße Umgang mit den Schnee- und Windbruch-Schäden an Fichten in den Wäldern im Gemeindegebiet ist dringend notwendig, um eine Borkenkäfermassenvermehrung von Buchdrucker und Kupferstecher zu verhindern. Hierzu gibt die zuständige Forstbehörde in Rosenheim folgende Hinweise:
- Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, gebrochenes oder geworfenes Fichtenholz
rechtzeitig waldschutzwirksam möglichst bis Ende April 2024 aufzuarbeiten, um
eine dramatische Ausbreitung des Borkenkäfers in den Wäldern zu verhindern. - Waldbesitzer sollen sich auf die Aufarbeitung der Fichte konzentrieren und
die Aufarbeitung anderer Schäden bis auf Weiteres verschieben. - Abgebrochene Fichten und Fichtengipfel sind Brutmaterial für den Borkenkäfer
und sollten auf jeden Fall vordringlich aufgearbeitet werden. Das Holz muss nach
der Aufarbeitung entweder aus dem Wald, vor Ausflug der Borkenkäfer,
abgefahren werden oder min. 500 m vom nächstgelegenen Fichtenwald
zwischengelagert werden. Das Fichtenrestholz muss unbedingt waldschutzwirksam
behandelt werden. In der Regel durch das Hacken des Waldrestholzes. - Angeschobene oder gebogene Fichten haben wird in der Regel noch
Wurzelverbindung und können dem Borkenkäfer noch etwas länger standhalten
als abgebrochene Fichten. - Waldbesitzer können sich bei Fragen an das zuständige Forstrevier wenden, um
sich über sinnvolle Aufarbeitungsalternativen und Fördermöglichkeiten zu
informieren. Bei der Suche nach dem entsprechenden Förster hilft der
„Försterfinder“ im Internet. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
weist auch auf geltende Vorschriften hin, die Waldbesitzer zur Käferabwehr
verpflichten. Käferbefall ist der Forstbehörden anzuzeigen und befallenes Holz ist
umgehend aufzuarbeiten und unschädlich zu machen. Das kann die rechtzeitige
Entrindung/Streifung oder die Lagerung mindestens 500 m vom nächsten
Nadelwald entfernt sein. - Trotz der großen Schäden sollten Waldbesitzer unbedingt einen „kühlen Kopf“
bewahren und die Schneebruchschäden nie allein aufarbeiten. Bei gefährlichen
Schneebrüchen oder Windwürfen sollte mit Maschinenunterstützung gearbeitet
werden bzw. sollten professionelle Forstunternehmer die Aufarbeitung der Schäden
im Auftrag des Waldbesitzers übernehmen. - Etliche Waldbesitzer warten derzeit auf die aktuell stark ausgelasteten
Forstunternehmer zur Aufarbeitung der geschädigten Fichtenhölzer. Sofern die
Aufarbeitung einzelner Fichten Schadflächen nicht veranlasst wird, sollten diese
dem zuständigen Förster gemeldet werden, damit noch rechtzeitig auf die
Aufarbeitung hingewirkt werden kann.