Haushalt 2024; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Haushalt 2024; Finanzplan 2023 bis 2027
Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Kinderbetreuung; Erhöhung der Elternbeiträge
Vorberatung à siehe Gemeinderatssitzung
Übernahme der Kosten der Dienstkleidung der Feuerwehren durch die Gemeinde
Bisher wurde die Dienstkleidung für die gemeindlichen Feuerwehren von den jeweiligen Feuerwehrvereinen und auf deren Kosten beschafft. Nun wurde von Seiten der Feuerwehren angefragt, ob die Kosten für die Dienstuniformen sowie für die Schutzkleidung von der Gemeinde übernommen werden können. Gemäß § 1 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFWG) ist die Dienstkleidung von der Gemeinde bereitzustellen. Diese besteht aus Dienstjacke und -hemd und Kopfbedeckung. Damit ergibt sich automatisch eine Kostentragungspflicht der Gemeinde für diese drei Kleidungsstücke. Die Verwaltung hat daher zusammen mit den Kommandanten in der kürzlich stattgefundenen Kommandantenversammlung folgende Vorgehensweise festgelegt: Die Beschaffung der Uniformen soll wie bisher über die Feuerwehrvereine erfolgen. Für die Dienstjacke und das Hemd und die Kopfbedeckung werden mit Einreichung der Rechnung bei der Gemeinde die entstandenen Kosten an die jeweiligen Feuerwehrvereine zurückerstattet. Die Kostenerstattung wird auf Antrag der Feuerwehrvereine dabei auch rückwirkend für das vergangene Jahr 2023 entsprechend oben genannter Abrechnungsmodalitäten gewährt.
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