Europawahl 2024

Europawahl 2024

Europawahl am 9. Juni 2024 – Hinweise für Unionsbürger- und bürgerinnen aus anderen EU-Staaten

 

 

Am 9. Juni 2024 findet wieder die Europawahl statt. Die Gemeinde wird hierzu 2 Wahllokale an der Otfried-Preußler-Schule in Stephanskirchen und 2 Wahllokale in der Grundschule Schloßberg einrichten. Unionsbürger müssen sich bei der Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie in Deutschland wählen wollen. Im Gegensatz zur Kommunalwahl sind bei der Europawahl nicht alle in Stephanskirchen wohnhaften Unionsbürger automatisch wahlberechtigt.

 

Unionsbürger können nur wählen, wenn sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Antrag bis Sonntag, 19. Mai 2024, bei der Gemeinde Stephanskirchen eingehen muss. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten Europawahlen bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch aufgenommen. Alle Stephanskirchner Unionsbürger, die noch keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben, wurden Ende Februar von der Gemeindeverwaltung schriftlich benachrichtigt.

 

Antragsformulare können im Einwohnermeldeamt abgeholt oder im u.g. Link heruntergeladen werden. Die weiteren Wahlrechtsvoraussetzungen wie die Vollendung des 16. Lebensjahres und die dreimonatige Meldedauer in der Bundesrepublik Deutschland bzw. den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen gegeben sein. Darüber hinaus darf kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht vorliegen.

 

Nähere Informationen erteilt das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08031/7223-0 oder im Internet unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

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