In der Gemeinderatssitzung am 30.09.2025 wurde über den Ausbau und Förderung von noch nicht erschlossenen Bereichen in der Gemeinde Stephanskirchen diskutiert. Herr Hausberger von der Firma Corwese GmbH stellte dazu die Ergebnisse der Markterkundung, den Ablauf der neuen Bundesförderung und das Förderverfahren in der Sitzung vor.
Die Bundesregierung veröffentlichte die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes im Graue-Flecken-Förderprogramm, fortgeführt („Dunkelgraue Flecken“).
Ziel der Förderung ist, bis 2030 ein flächendeckendes Gigabit-Netz zu erreichen (Aufgreifschwelle 300 Mbit/s im Download, 150 Mbit/s im Upload).
Gemäß den Rückmeldungen zur Ist-Versorgung von den Netzbetreibern Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und komro GmbH sind im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Stephanskirchen insgesamt 719 Adressen förderfähig (siehe grüne Bereiche).
Für die Antragstellung schätzt der Projektträger 9.000 € pro förderfähige Adresse. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 6.471.000 €.
Bezuschusst wird diese Maßnahme vom Bund mit 50 % (3.235.500 €) und vom Land mit 30 % (1.941.300 €). Der Eigenanteil der Kommune an dem Projekt beträgt 20 % (1.294.200 €).
Einstimmig stimmte der Gemeinderat unter dem Vorbehalt der Förderzusage der Durchführung des Projekts zu.
Die Ergebnisse, ob der Antrag bewilligt wird, werden voraussichtlich im Dezember 2025 bekannt gegeben. Sofern eine Bewilligung des Förderantrags in vorläufiger Höhe erfolgt, wird im nächsten Schritt das Gebiet zur Ausschreibung definiert. Sollten alle Voraussetzungen eintreten, ist frühestens mit einem Ausbau im Jahr 2030 bzw. 2031 zu rechnen.















