Regionalwerk Rosenheim

Regionalwerk Rosenheim

Beitrittsbekundung der Gemeinde Stephanskirchen zum geplanten Regionalwerk Rosenheim

 

Die anstehende Energie- und Wärmewende zum Schutz des Klimas stellt Staat, Gesellschaft und Wirtschaft vor große Herausforderungen. Energie- und Wärmewende sollen zeitnah, wirtschaftlich effizient und unter breiter Zustimmung der Öffentlichkeit erfolgen. Zum einen wurden die ordnungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden und Landkreise durch Privilegierungstatbestände und sonstige Rechtsänderungen seitens des Staates eingeschränkt, zum anderen wird die Rolle der Kommunen als gestaltender Akteur der Energie- und Wärmewende vor Ort zunehmend gefordert und gefördert.

Da die jetzt anstehenden Transformationsprozesse den Einsatz von außerordentlich hohen personellen und finanziellen Mitteln in den Gemeinden erfordern, welche den Kommunen kurz- und mittelfristig nicht im wünschenswerten Umfang zur Verfügung stehen, ist es sinnvoll die vorhandenen Mittel der einzelnen Gemeinden zu bündeln und Synergien zu schaffen. Hierfür wird ein interkommunaler Zusammenschluss, das „Regionalwerk Rosenheim“, angestrebt. Federführend ist das Landratsamt Rosenheim, die die Initiative zur Gründung des “Regionalwerks Rosenheim“ gestartet hatten.

In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche zwischen dem Landkreis und den Kreisgemeinden sowie mit der Stadt Rosenheim geführt. Nach erster Einschätzung besteht in mehreren Kommunen grundsätzliches Interesse an der Gründung und Teilnahme am „Regionalwerk Rosenheim“, sodass eine zielführende Anzahl an Beteiligten für die Gründung erreicht werden könnte. In der letzten Gemeinderatssitzung bekundete der Gemeinderat mit 20:2 Stimmen sein Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts sowie den Beitritt der Gemeinde Stephanskirchen. Die Gemeindeverwaltung hat nun den Auftrag, während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren.

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