Winterdienst: Information an alle Bürgerinnen und Bürger für optimale Schneeräumung und Streuung

Damit auch Ihre Straße optimal geräumt werden kann, bitten wir wieder alle Gemeindebürgerinnen und -bürger um Beachtung einiger wichtiger Regeln, um dem Winterdienst die Einsätze zu erleichtern, bevor Schnee und Glatteis in größerem Ausmaß in der Region ankommen. Darüber hinaus muss auch wieder auf die private Räum- und Streupflicht der Anlieger gemäß der gemeindlichen Verordnung hingewiesen werden:

 

Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, in geschlossener Ortslage die vor ihrem Grundstück liegenden „Gehbahnen“ an Werktagen (Mo-Sa) bis spätestens 7 Uhr und an Sonntagen bis spätestens 8 Uhr von Schnee frei zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) zu streuen. Dies ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig. Unter „Gehbahn“ versteht man nicht nur die jeweiligen Gehwege: Sollten diese innerhalb geschlossener Ortslage nicht vorhanden sein, gilt die Räum- und Streupflicht auch auf einem ca. 1 Meter breiten Seitenstreifen am Straßenrand.

 

Ebenso gilt die Räum- und Streuverpflichtung grundsätzlich auch auf kombinierten Geh- und Radwegen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Bauhof aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht nur den Radweg, sondern auch den anteiligen Gehstreifen miträumt.

 

Geräumter Schnee oder Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Den Schnee auf die Fahrbahn zu räumen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei Unfällen eine Haftung nach sich ziehen.

 

Beim Parken in engen Anliegerstraßen ist unbedingt darauf zu achten, dass noch ein mindestens drei Meter breiter Fahrstreifen für die Räumfahrzeuge frei bleibt.

 

Eine konsequente Nutzung privater Stellplätze vor Garagen oder in speziellen Einbuchtungen unterstützt zusätzlich eine umfassende Schneeräumung „Ihrer“ Straße.

 

Das gemäß der gemeindlichen Auflagen erforderliche Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern vor Wintereinbruch am Straßenrand hilft ebenso, dass Räumfahrzeuge besser durchkommen.

 

Wir bitten zudem alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass sich im Zuge der Räumarbeiten durch den Winterdienst von Schnee zugeschobene Zufahrten oder Geh- und Radwege naturgemäß nicht ganz vermeiden lassen.

 

Winterdient

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