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Aus der Gemeinderatssitzung
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Niederlegung der Ämter als ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder durch Christian Helget und Petra Hofmann; Feststellungsbeschluss 1. Beschluss: 18 : 0. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Gemeinderatsamtes von Herrn Christian Helget gemäß Art. 48 Abs. 2 Satz 3 GLKrWG fest. 2. Beschluss: 18 : 0. Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Gemeinderatsamtes von Frau Petra Hofmann gemäß Art. 48 Abs. 2 Satz 3 GLKrWG fest.
Entscheidung über das Nachrücken der Listennachfolger der Freien Wähler und der CSU 1. Beschluss: 13 : 5. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Christian Helget rückt Herr Sebastian Scheuerer als Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag FREIE WÄHLER in den Gemeinderat nach. Herr Scheuerer ist in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.02.2026 zu vereidigen. 2. Beschluss: 18 : 0. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Petra Hofmann rückt Herr Johann Kink als Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag der CSU nach. Herr Kink ist in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.02.2026 zu vereidigen. Die Fraktion der CSU wird aufgefordert, etwaige Änderungen bei der personellen Besetzung der Ausschüsse vorzuschlagen.
Bedarfsberechnung des Instituts SAGS für Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung Siehe Extrabericht
Bebauungsplan Nr. 4 "Stichwiese"/4. Änderung (Gebäudehöhen); Aufstellungsbeschluss und Anerkennung eines Vorentwurfs Satzungsbeschluss: 19 : 0. Der Bebauungsplan Nr. 4 „Stichwiese“ ist hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhen im Bereich der Doppel- und Reihenhausbebauung an der Baumerstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern (4. Änderung). Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 02.01.2026 wird anerkannt. Dieser Vorentwurf dient zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB. Ferner ist eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.
Bebauungsplan Nr. 40 a "Westerndorf - Eckenholzstraße/Eggartweg/Fuchsbichlweg"; Anerkennung eines Vorentwurfs Satzungsbeschluss: 19 : 0. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 a „Westerndorf – Eckenholzstraße/Eggartweg/ Fuchsbichlweg“ mit Begründung, jeweils vom 09.01.2026, wird anerkannt. Dieser Entwurf dient zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Flächennutzungsplan/37. Änderung (Eckenholzstraße/Eggartweg); Aufstellungsbeschluss und Anerkennung eines Planentwurfs Satzungsbeschluss: 19 : 0. Der Flächennutzungsplan ist im Bereich Eckenholzstraße/Eggartweg von einem Dorfgebiet in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern (37. Änderung). Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, jeweils vom 09.01.2026, wird anerkannt. Dieser Entwurf dient zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Bebauungsplan Nr. 33 "Reststoffdeponie Waldering"/3. Änderung (Anpassung an die abfallrechtliche Genehmigung); Weiterführung des Verfahrens und Anerkennung eines geänderten Vorentwurfs Satzungsbeschluss: 19 : 0. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Reststoffdeponie Waldering“ ist im Regelverfahren weiterzuführen. Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28.10.2025, wird anerkannt. Dieser Vorentwurf dient zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Flächennutzungsplan/27. Änderung (Reststoffdeponie Waldering); Weiterführung des Verfahrens und Anerkennung eines geänderten Vorentwurfs Satzungsbeschluss: 19 : 0: Das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Regelverfahren weiterzuführen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28.10.2025, wird anerkannt. Dieser Vorentwurf dient zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Grundsatzentscheidung zur Anwendung des sog. "Bauturbos" Siehe Extrabericht
Festlegung der künftigen Vorgehensweise bezüglich Dachaufbauten Beschluss: 17 : 1: Zu Beginn der Sitzung wurde von GRM Stefan Mayer der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, dass der Tagesordnungspunkt zunächst vorberatend im Bau- und Planungsausschuss behandelt werden soll. Dabei sollen auch Beispiele gezeigt werden. Diesem Antrag wurde mit 17 : 1 Stimmen zugestimmt.
Kommunalwahl 2026; zugelassene Wahlvorschläge Siehe Extrabericht
„Politische Neutralität“ des Rathausvorplatzes; Antrag der Bayernpartei Stephanskirchen Beschluss: 10 : 8. Anträge von Parteien und Wählergruppen für Wahlwerbung mittels Hilfsvorrichtungen auf dem Rathausvorplatz sind entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2012 weiterhin als Sondernutzung zuzulassen. Bei Anträgen mehrerer politischer Gruppierungen am gleichen Tag sind diese verpflichtet, eine angemessene Regelung untereinander zu treffen. Eine Sondernutzungserlaubnis wird nicht erteilt für Tage, an denen der Rathausvorplatz der Nutzung durch den Bauernmarkt vorbehalten ist. Am Wahltag selbst darf wegen der Bannmeilenregelung (Art. 20 Abs. 1 GLKrWG) keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Die Urkunde des Notars Dr. Schlögel vom 08.12.2025 über die Vergabe von Bauland für Einheimische am Ulmenweg im Erbbaurechtsmodell wird in allen Teilen vorbehaltslos und ohne Einschränkungen genehmigt. |














