Aus der Gemeinderatssitzung
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Aufbau einer eigenen Trinkwasserversorgung; Errichtung eines Saugbehälters mit Einfriedung und Sickerbecken Beschluss: 19:0. Mit dem Bau des Saugbehälters gemäß Eingabeplan vom 20.06.2025 besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit erteilt.
Straßenausbau Haidenholzstraße/Ost; Entscheidung über die Gehwegführung im Einmündungsbereich der Reichenberger Straße Beschluss: 16:4. Der Gehweg im Einmündungsbereich der Reichenberger Straße in die Haidenholzstraße ist gemäß Variante 4 weiter zu planen.
Kraglinger Spange; Verhandlung beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof bezüglich zweier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss Am 20.05.2025 fand beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof die Verhandlung über zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die „Kraglinger Spange“ statt. Von einem Kläger wurde dabei im Laufe der Verhandlung die Klage wieder zurückgenommen, nachdem vom Staatl. Bauamt gewisse Zusicherungen zur Grundstückserschließung abgegeben wurden. Vom zweiten Kläger wurde die Klage aufrechterhalten. Mit Urteil vom 28.05.2025 wurde die Klage daraufhin vom abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Hierfür hat das Gericht fünf Monate Zeit. Anschließend kann vom Kläger noch innerhalb eines Monats eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Vom Staatlichen Bauamt wurde gegenüber der Gemeinde erklärt, dass die Rechtskraft des Urteils noch abgewartet werden soll, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Bebauungsplan Nr. 40 "Westerndorfer FIlze"; Teilaufhebung und Neuaufstellung von Teilbebauungsplänen 1. Beschluss: 20:0. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Westerndorfer Filze“ ist für gekennzeichnete Flächen aufzuheben. 2. Beschluss: 21:0. Für den Bereich „Westerndorf – Eckenholzstraße/Eggartweg/Fuchsbichlweg“ ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. 3. Beschluss: 21:0. Für den Bereich „Neumühle“ ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. 4. Beschluss: 21:0. Für den Bereich „Westerndorf – Filzenweg (Süd)/Birkenriedstraße (Ost)/ Westerndorfer Straße (Südost)“ ist ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. 5. Beschluss: 21:0. Für den Bereich „Simserfilze – Am Holzzipfel/Torfweg (Nord)“ ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen. 6. Beschluss: 20:0. Für den Bereich „Gartenlaubengebiete Heimgartenweg/Wandlweg/Pilgerweg“ ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.
Änderung der Stellplatz- und Garagensatzung Beschluss: 21:0. Die Gemeinde Stephanskirchen erlässt ab dem Tag der Bekanntgabe die geänderte Stellplatz- und Garagensatzung.
Änderung der Geschäftsordnung 2020 - 2026 für den Gemeinderat Stephanskirchen; Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren Beschluss: 21:0. Der Gemeinderat gibt sich aufgrund von Art. 45 Abs. 1 GO für die Amtsperiode 2020/2026 die in der Anlage aufgeführte Geschäftsordnung (Stand 01.07.2025). Die bisherige Geschäftsordnung in der Fassung vom 30.09.2020 (fortgeschrieben durch Gemeinderatsbeschluss vom 23.05.2023) wird aufgehoben.
Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Rosenheim für 2024 Siehe Extrabericht
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse - Neubau eines Feuerwehrhauses in Gehering; Vergabe der Fachplanungsleistung Verkehrs- und Freianlagen: Mit der Beauftragung des Ingenieurbüros ROPLAN zur Durchführung der Fachplanungsleistung der Verkehrs- und Freianlagen besteht Einverständnis. - Erneuerung der Bühnentechnik im Antretter-Saal; Vergabe der Arbeiten: Mit der Beauftragung der Firma Alf Power GmbH besteht Einverständnis.
Zensus 2022; Einwohnerzahlen im Landkreis zum Stand 31.12.2024 Mit Schreiben vom 03.06.2025 teilte das Bayerische Landesamt für Statistik die auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen für den Landkreis Rosenheim zum Stand 31.12.2024 mit. Wie in der letzten Gemeinderatssitzung angekündigt, ergab sich für die Gemeinde Stephanskirchen aufgrund der korrigierten Zensuszahlen nun konsequenterweise ein bedeutender Sprung nach oben: von 10.168 Einwohnern zum Stand 30.06.2024 auf 10.558 Einwohner zum 31.12.2024, was einem Plus von 390 Personen entspricht. Die 10 einwohnerstärksten Kommunen im Landkreis Rosenheim sind damit: Stadt Kolbermoor (19.094 Einwohner), Stadt Bad Aibling (18.497 Einwohner), Markt Bruckmühl (16.735 Einwohner), Stadt Wasserburg am Inn (12.375 Einwohner), Gemeinde Raubling (11.161 Einwohner), Markt Prien am Chiemsee (10.915 Einwohner), Gemeinde Feldkirchen-Westerham (10.742 Einwohner), Gemeinde Stephanskirchen (10.558 Einwohner), Gemeinde Bad Feilnbach (8.198 Einwohner), Markt Bad Endorf (8.117 Einwohner). Gemeindebücherei im Roten Schulhaus; Zuschüsse für das Jahr 2025 Für die Gemeindebücherei im Roten Schulhaus erhält die Gemeinde Stephanskirchen über den Michaelsbund München einen Staatszuschuss in Höhe von 5.000 Euro für das Jahr 2025. Dies entspricht dem höchstmöglichen Zuschussbetrag. Erfreulicherweise kommt dazu noch ein Diözesanzuschuss in Höhe von 1.770 Euro, welcher der Gemeinde für die Bücherei aufgrund ihrer guten „Leistung“ (Ausleihzahlen, Besucher, Veranstaltungen) zugesprochen wird.
Spielmannszug Stephanskirchen e.V. Der Spielmannszug Stephanskirchen e.V. hat bei der Deutschen Meisterschaft der Spielleutemusik in Ulm einen hervorragenden dritten Platz erreicht. Am 19. und 20. Juli finden die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Spielmannszuges statt. |