Kraglinger Spange – Planfeststellungsbeschluss ist jetzt rechtskräftig

Von der Regierung von Oberbayern wurde bereits am 21.11.2022 der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der „Kraglinger Spange“ gefasst. Durch diese Straßenbaumaßnahme soll eine Verbindung von der Vogtareuther Straße zur Miesbacher Straße geschaffen werden. Gegen diesen Beschluss wurde eine Klage beim Bayererischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

 

Mit Urteil vom 28.05.2025 wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die Klage ab. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Ende September wurde nunmehr vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof auch die Urteilsbegründung vorgelegt. Nachdem gegen die Nichtzulassung der Revision keine Beschwerde eingelegt wurde, ist der Planfeststellungsbeschluss nunmehr rechtskräftig. Vom Staatlichen Bauamt Rosenheim, welches für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme zuständig ist, wurde angekündigt, dass nunmehr mit Nachdruck an der Umsetzung der Planung und dem notwendigen Grunderwerb gearbeitet werden soll.

 

Kranglinger Spange

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