Mikrozensus 2026 startet

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflich tig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.  

 

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Le- bensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerin- nen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden. 

 

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab? 

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statisti- schen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayeri- schen Landesamts für Statistik ausweisen.    

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schrift- lich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haus- halte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwor- tet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfas- send geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.  

 

Es besteht Auskunftspflicht 

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsenta- tiver Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusge- setz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und aus- schließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggre- gierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. 

Informationen des Bayerischen Landesamtes für Statistik

 

Logo Bayerisches Landesamt für Statistik

 

 

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