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Aus den Gemeinderatssitzung - Öffentliche Beschlüsse vom 9. und 25. Juni 2026

                                                                   

Aus der

Gemeinderatssitzung
- Öffentliche Beschlüsse vom 9. und vom 25. Juni 2026 -

 

Einführung einer Aufgrabungsrichtlinie für die Gemeinde Stephanskirchen

Beschluss: 21 : 0. Mit der Einführung und Veröffentlichung der vorgelegten Aufgrabungsrichtlinie besteht Einverständnis.

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Ausstattung zentraler Bushaltestellen mit elektronischer Fahrgastinformation

Beschluss: 21 : 0. Der Auftrag zur Anschaffung der DFI-Anzeiger wurde als dringliche Anordnung bereits rechtsverbindlich erteilt. Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung ausdrücklich zu.

 

Haushalt 2026; rechtsaufsichtliche Würdigung

Der Haushalt 2026 wurde vom Landratsamt Rosenheim als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Wie der Anlage zu entnehmen ist, bewertet das Landratsamt Rosenheim die Haushaltslage der Gemeinde als angespannt. Zur Umsetzung der geplanten Investitionen wird eine erhebliche Entnahme aus der Rücklage vorgesehen. In diesem Zuge wird die Gemeinde Stephanskirchen erneut angehalten, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit bisher 270 v. H. anzupassen, an den seit 2016 einheitlich geltenden Nivellierungshebesatz von 310 v. H. Die Gemeinde schöpft damit nicht alle vorrangigen Einnahmemöglichkeiten aus. Die Haushaltssatzung 2026 wurde inzwischen ausgefertigt und bekanntgemacht. Sie entfaltet rückwirkend zum 01.01.2026 ihre Wirksamkeit.

 

Annahme von Spenden aufgrund des 100. Jubiläums der Gemeindebücherei

Beschluss: 21 : 0. Die aufgeführten Spenden, welche in Zusammenhang mit dem Bücherei-Jubiläum stehen, werden von der Gemeinde Stephanskirchen dankend angenommen und zweckgemäß verwendet.

 

Besetzung der Ausschüsse nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschluss: 21 : 0. Der Gemeinderat stimmt nachstehender Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu:

                                                           Mitglied                        Vertretung

CSU                                                    Jacqueline Aßbichler     Ludwig Labonte

Parteifreie Bürger                                 Martin Thanner              Christine Wallisch

Bündnis 90/Die GRÜNEN                      Matthias Wenig             Janna Miller

AfD                                                     Harald Schoger            Friedrich Kreutz

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Der Bestellung von Sandra Bauer zur weiteren stellvertretenden Kassenverwalterin wurde mit sofortiger Wirkung zugestimmt.

 

Brenner-Nordzulauf; Duldungsanordnung gemäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz für Vorarbeiten auf Grundstücken Fl.Nrn. 2624/1 und 2624/3

In der Gemeinderatssitzung am 19.05.2026 wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinde vom Eisenbahn-Bundesamt eine Anhörung zum geplanten Erlass einer Duldungsanordnung für eine geplante Erkundungsbohrung im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2577 (Altreichweg) zugesandt wurde. Nunmehr wurde der Gemeinde eine weitere Anhörung bezüglich einer von der DB InfraGO geplanten Erkundungsbohrung im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 2624/1 und 2624/3 übersandt. Der Gemeinde wird Gelegenheit gegeben, bis zum 17.06.2026 zum geplanten Erlass einer Duldungsanordnung Stellung zu nehmen. Bei der Fl.Nr. 2624/1 handelt es sich um die Straßenfläche des Mühlthalwegs, bei der Fl.Nr. 2624/3 um einen Streifen am Rand des Mühlthalwegs. Da es sich bei der Fl.Nr. 2624/1 um eine gewidmete Wegefläche handelt, reicht hier eine Duldungsanordnung durch das Eisenbahnbundesamt nicht aus. Von der DB InfraGO müsste deshalb auch ein Antrag auf Erteilung eines Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine Versagung dieser Erlaubnis wohl nicht möglich sein wird. Im Rahmen der Anhörung wird die Verwaltung auf diese Problematik hinweisen und Gründe aufführen, die gegen eine Erkundungsbohrung im dortigen Bereich sprechen. Sofern eine Duldungsanordnung erlassen wird, wird die Gemeinde hiergegen Rechtsmittel einlegen.

 

Radverkehrskonzept für die Gemeinde Stephanskirchen; Aktueller Sachstand Schulstraße und Kreuter Straße
Im März 2026 wurde die Firma Vialit Austria GmbH beauftragt mittels Dünnschichtkomponentenverfahren (DSK-Einbau) Bereiche mit schadhaftem Fahrbahnbelag in der Schulstraße und Kreuter Straße zu sanieren. Der DSK-Einbau wurde zum Bruttoangebotspreis von 32.807,04 € beauftragt. Des Weiteren wurden die notwendigen Vorarbeiten (Anhebung von Schachtabdeckungen oder Schieberkappen) in Höhe von 16.011,45 € vergeben. Voraussichtlich am 09.06.2026, bei ausreichend trockener Witterung, sind die Arbeiten abgeschlossen. Die Arbeiten erhöhen die Lebensdauer der Straße.

 

Neuerrichtung der Wohngebäude Gerhart-Hauptmann-Str. 21 und 23; Vorstellung des Vorentwurfs mit Kostenschätzung

Beschluss: 24 : 0. Mit der vorliegenden Planung des Architekturbüros Krug Grossmann mit der vorläufigen Grobkostenschätzung in Höhe von 6.518.019 € (brutto) besteht Einverständnis. Der Förderantrag zur KommWFP kann bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden. Die Vergabeverfahren für die notwendigen Planungsleistungen sollen durchgeführt werden.

 

Bebauungsplan Nr. 73 "Haidholzen-Südost"; Anordnung der Umlegung nach BauGB und Übertragung der Befugnis zur Durchführung

Beschluss: 23 : 0. Der Gemeinderat ordnet für einen Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Haidholzen-Südost“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuch an. Für das Umlegungsgebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Für die vorläufige Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist der Lageplan vom 18.06.2026 maßgeblich. Die Gemeinde Stephanskirchen überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Gemeinde, sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.

 

Bebauungsplan Nr. 77 "Gehering - Westlich der Vogtareuther Straße"/1. Änderung (Erweiterung Feuerwehr und dörfliches Wohngebiet)

a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Beschluss: 24 : 0. Die Begründung der Bebauungsplanänderung ist nach Maßgabe des vorstehenden Sachverhalts anzupassen. Ansonsten verbleibt es unter Hinweis auf den vorstehenden Sachverhalt bei den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung.

b) Satzungsbeschluss:

Beschluss: 24 : 0. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Gehering - Westlich der Vogtareuther Straße“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 20.05.2026, als Satzung.

 

Radverkehrskonzept für die Gemeinde Stephanskirchen; weitere Vorgehensweise und Festlegung der ersten Maßnahmen zur Umsetzung

a) Ausweisung der Schulstraße und Kreuter Straße im innerörtlichen Bereich als Unechte Fahrradstraße

Beschluss: 22 : 2. Der Gemeinderat beschließt die Ausweisung der Schulstraße und Kreuter Straße im innerörtlichen Bereich als Unechte Fahrradstraße. Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Der 1. Bürgermeister Karl Mair wird ermächtigt, rechtsverbindlich Vergaben und Ausführungsarbeiten zur Umsetzung der Maßnahme zu genehmigen.

b) Aufhebung der Benutzungspflicht des Geh- und Radweges für Fahrradfahrer an der Salzburger Straße im Ortsbereich Schloßberg und Gehering

Antrag zur Geschäftsordnung: Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Entscheidung durch das Landratsamt hinsichtlich der Anordnung eines Tempo-30-Abschnitts im Bereich Schloßberg und Gehering zurückgestellt.

 

Neue Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet

Am 27.05.2026 wurden der Gemeinde die Bodenrichtwerte zum Stand vom 01.01.2026 mitgeteilt. Während die Richtwerte für Gewerbegrund um ca. 5 % und die Richtwerte für Wohn- und Mischbauflächen zwischen 7 und 12 % gefallen sind, stiegen die Richtwerte für landwirtschaftliche Flächen um fast 19 %. Allerdings ist bei den landwirtschaftlichen Flächen darauf hinzuweisen, dass 2024 eine Ertragsmesszahl von 45 zugrunde gelegt wurde und nunmehr eine Ertragsmesszahl von 50, so dass die beiden Werte nicht genau vergleichbar sind.

 

Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Stephanskirchen

->  Siehe Extra-Bericht

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bauland für Einheimische am Ulmenweg; Vergabe des dritten Grundstücks nach wiederholter Ausschreibung und erneute Ausschreibung des vierten Grundstücks mit Erbbaurecht. Der Vergabe des dritten Grundstücks an die einzigen Bewerber wurde zugestimmt. Ebenso bestand Einverständnis, das vierte Grundstück über Erbbaurecht mit einer Dauer von 75 Jahren im Rahmen der „Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Einheimischen- bzw. Ansiedlungsmodell“ erneut auszuschreiben und zu vergeben (siehe Gemeindekurier vom 19. Juni 2026).

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