Eröffnung der ersten Fahrradstraße in der Gemeinde Stephanskirchen

Ende September bis Anfang Oktober 2026 wurde die Verkehrsachse Schulstraße – Kreuter Straße bis Abzweig Lilienstraße mittels Markierung und Beschilderung als „Unechte“ Fahrradstraße ausgewiesen. Es ist die erste Fahrradstraße in Stephanskirchen. „Unecht“ deshalb, weil auch weiterhin Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie motorisierte Fahrzeuge der Anlieger die Fahrradstraße befahren dürfen.

Die Ausweisung der Fahrradstraße ist die erste umgesetzte Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept, das am 16.12.2025 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

 

Eröffnung der ersten Fahrradstraße in der Gemeinde Stephanskirchen     

 

Fahrradstraße

 

Folgende Verkehrsregeln gelten auf der „Unechten“ Fahrradstraße:

  • Fahrradfahrerinnen und -fahrer haben Vorrang
  • Fahrradfahrerinnen und -fahrer dürfen nebeneinander fahren und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt max. Tempo 30 km/h
  • Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen nur für Anlieger (Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie motorisierte Fahrzeuge)

Eröffnung der ersten Fahrradstraße in der Gemeinde Stephanskirchen

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