Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, ist im Alltag oft eine logistische Meisterleistung – besonders in den Schulferien. Passend dazu tritt ab dem kommenden Schuljahr der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft.
Dieses Gesetz sieht einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter vor, der auch die schulfreien Zeiten umfasst. Um ein solch umfassendes Betreuungsvolumen während der Schulferien vollumfänglich, qualitativ hochwertig und verlässlich zu erfüllen, haben wir uns in einem interkommunalen Zusammenschluss mit der Nachbargemeinde Prutting formiert. Durch die Zusammenarbeit mit unserer Nachbarkommune sichern wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern bieten den Kindern auch die Möglichkeit, neue Freundschaften über die Gemeindegrenzen hinweg zu schließen.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben stufenweise: Zum Schuljahr 2026/2027 startet die Regelung zunächst für alle Kinder der 1. Klassenstufe und wird in den Folgejahren sukzessive auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet.
Durch diese grundlegende rechtliche und organisatorische Umstellung ergeben sich zwangsläufig auch Veränderungen für die Kinder der kommenden Jahrgangsstufen 2 bis 4. Das bisherige, gewohnte Betreuungsangebot kann in seiner alten Form leider nicht mehr aufrechterhalten werden. Um den Familien dennoch eine Brücke zu bauen, besteht für die älteren Grundschulkinder die Möglichkeit, das neue Ferienbetreuungsangebot der Erstklässler vollumfänglich mitzunutzen.
Besonders freut uns, dass wir beim Träger auf Kontinuität setzen können: Die Diakonie Rosenheim wird die Ferienbetreuung wie bisher als erfahrener und bewährter Träger in den Räumlichkeiten der Grundschule Schloßberg übernehmen.
Um den pädagogischen Ansprüchen gerecht zu werden und eine verlässliche Personal- und Gruppenplanung zu gewährleisten, wird das Buchungssystem standardisiert. Das Angebot ist ausschließlich wochenweise als Ganzes buchbar.
- Betreuungszeit: jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag – Freitag, ausgenommen feiertags)
- Kosten: Die Gebühr beträgt 200,00 € pro Woche/Kind.
(Dieser Pauschalbetrag versteht sich als Komplettpreis und deckt die pädagogische Betreuung, das tägliche Mittagessen sowie sämtliche Kosten für Ausflüge, Eintritte und Materialien ab.)
Wir wissen, dass diese Gebühren Familien – besonders mit mehreren Kindern – finanziell belasten. Die tatsächlichen Kosten für die Ferienbetreuung sind jedoch deutlich höher. Deshalb übernimmt die Gemeinde bereits einen Großteil der Kosten, um die Gebühren so niedrig wie möglich zu halten.
Aus organisatorischen Gründen startet das Angebot erst im Kalenderjahr 2027 und umfasst folgende Zeiträume:
- Faschingsferien (08.02. – 12.02.2027)
- Osterferien (22.03. – 25.03.2027 sowie 30.03. – 02.04.2027)
- Pfingstferien (18.05. – 21.05.2027 sowie 24.05. – 28.05.2027)
- Sommerferien (02.08. – 06.08.2027, 09.08. – 13.08.2027, 30.08. – 03.09.2027, 06.09. – 10.09.2027)
- Herbstferien (02.11. – 05.11.2027)
Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren, den genauen Anmeldefristen und den Ansprechpartnern für die Buchung erhalten Sie zum Schuljahresbeginn über die Schule. Wir freuen uns darauf, Ihren Kindern eine erlebnisreiche, sichere und rundum versorgte Ferienzeit zu bieten!
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie diese gerne per E-Mail (kita-schule@stephanskirchen.de) an uns richten.














