Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Stephanskirchen mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Entsprechend diesem amtlichem Ergebnis der letzten Volkszählung hat das Bayerische Landesamt für Statistik nun mitgeteilt, dass der kirchliche Festtag „Mariä Himmelfahrt“ gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetztes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) auch ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Stephanskirchen bleibt.