Kommunale Wärmeplanung

Warum braucht es eine Kommunale Wärmeplanung?

 

Um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen, hat die Bundesregierung beschlossen, Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu machen. Extreme Wetterereignisse wie lange Trockenphasen, Hitzewellen oder Starkregen zeigen, wie dringend Maßnahmen zum Klimaschutz nötig sind.

 

Ein wesentlicher Teil der Treibhausgasemissionen entsteht durch die Nutzung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Wärme. Rund 50 % des gesamten Endenergiebedarfs in Deutschland entfallen auf den Wärmesektor – deutlich mehr als etwa für Strom oder Verkehr. Während der Stromsektor bereits zu etwa 60 % auf erneuerbare Energien setzt, liegt dieser Anteil im Wärmesektor derzeit bei unter 20 %.

Ohne eine Wärmewende ist Klimaneutralität also nicht zu erreichen.

 

Die Kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, Wärmebedarfe vor Ort mit erneuerbaren Energiequellen, Abwärmenutzung und weiteren klimafreundlichen Technologien sinnvoll in Einklang zu bringen. Sie schafft damit eine strategische Grundlage für eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 – abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten.

 

Der derzeitige Stand der Kommunalen Wärmeplanung:

Die Gemeinde Stephanskirchen arbeitet seit Juni 2025 gemeinsam mit INEV, dem Institut für Nachhaltige Energieversorgung (INEV) aus Rosenheim, an der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Grundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung.

 

Ende des Jahres 2025 und im ersten Quartal 2026 fanden intensive Gespräche mit den örtlichen Akteuren statt, mit den Energieversorgern sowie mit den größten Energieverbrauchern im Gemeindegebiet. Diese Termine sind ein wichtiger Bestandteil der Wärmeplanung, da sie Aufschluss über bestehende Infrastrukturen, Örtlichkeiten mit hohen Wärmeverbräuchen, zukünftige Entwicklungen und potenzielle lokale Wärmequellen geben.

 

Auf einen transparenten Planungsprozess wird großer Wert gelegt. Über die Zwischenergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung wurde der Gemeinderat im Oktober 2025 informiert. Die Öffentlichkeit wurde über die Zwischenergebnisse mittels eines Artikels im Gemeindekurier und auf der Homepage im Dezember 2025 informiert.

 

Nach Vorliegen der zentralen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung im Februar 2026 wurden die Kernaussagen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 25. Februar 2026 im Rathausfoyer den Bürgerinnen und Bürgern im Beisein vieler lokaler Akteure, unter anderem der Betreiber bestehender Wärmenetze, vorgestellt und diskutiert. Anschließend wurde den Bürgerinnen und Bürgern in einem Vortrag zum Thema “Heizungstausch und Energetische Ertüchtigung von Gebäuden” in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale ein Überblick gegeben, wie Wärme im Eigenheim eingespart werden kann, welche derzeitigen gesetzliche Regelungen zur Umstellung von fossilen auf regenerative Wärmeträger für Eigenheimbesitzer gelten, welche finanziellen Förderungen es seitens des Bundes gibt und wie Energieberaterinnen und Energieberater die Bürgerinnen und Bürger bei diesen komplexen Aufgabestellungen begleiten können. Im Anschluss an die beiden Vorträge konnten die Bürger Ihre Perspektiven einbringen, Fragen wurden beantwortet und es wurde rege diskutiert, unter Einbeziehung der Projektleiter von INEV, den anwesenden Wärmenetzbetreibern und 1. Bürgermeister Mair.

 

Inzwischen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gebilligt.

 

Es besteht aktuell die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Kommunalen Wärmeplan für die Dauer von 30 Tagen. Bis zum 22.06.2026 können Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit zum Bericht abgegeben werden.

 

Der Bericht kann auf der Homepage der Gemeinde Stephanskirchen https://www.stephanskirchen.de/amtliche-bekanntmachungen eingesehen werden. Mit Rückmeldungen und Fragen können Sie sich bis zum 22.06.2026 per Mail an Frau Weber, 19@stephanskirchen.de, wenden. Zudem liegt der Bericht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Stephanskirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.14 (1. Stock), zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Stephanskirchen

 

Informationen zum Projekt und Beteiligungsmöglichkeiten werden im Laufe des Projekts auf dieser Seite regelmäßig aktualisiert.

 

Nationale Klimaschutzinitiative

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Stephanskirchen      

Förderkennzeichen:  67K27662

Förderstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Laufzeit des Vorhabens: 01.09.2024  - 30.06.2026

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

mbwk logo

Kontakt:

Brigitte Weber

Mobilität und Klimaschutz

Gemeinde Stephanskirchen

Telefon: 08031 7223-19

E-Mail: 19@stephanskirchen.de

 

 

Kommunale Wärmeplanung

1. Bürgermeister Karl Mair begrüßte die Ansprechpartner für die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Stephanskirchen, Annina Oberrenner, Projektmitarbeiterin von INEV (2.v.li.), und Erik Jacobs, Projektleiter von INEV (2.v.r.), zur Akteursbeteiligung am Freitag, 26.09.2025, in den Räumen der Gemeinde. Rechts im Bild: Brigitte Weber, Mitarbeiterin der Gemeinde Stephanskirchen, Sachbereich Klimaschutz & Mobilität.

 

 

 

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