Kommunales Förderprogramm zur Artenanreicherung

Die Gemeinde bezuschusst finanziell eine Artenanreicherung bei Grünland ab einer Mindestgröße von 1.000 m².

 

Wie bekommt man eine Förderung?

 

Besitzer einer Fläche ab 1.000 m² melden bei der Gemeinde Interesse an. Die „Vereinbarung zur Teilnahme am kommunalen Blühflächenkonzept Stephanskirchen“ finden Sie unter  www.stephanskirchen.de/bluehflaechenkonzept.

Die ausgefüllte Vereinbarung (im Original) senden Sie an die Gemeinde zu Händen Frau Gall im Rathaus. Nach einer Besichtigung der Fläche durch Fachleute werden die Pflegemaßnahmen festgelegt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der gemeindlichen Homepage unter Wirtschaft, Klima & Verkehr, Blühflächenkonzept.

 

Blühflächenkonzept

Blühflächenkonzept

Fassadenbegrünung

 

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