Die Zuständigkeit für diese Kreisstraße liegt beim Landratsamt Rosenheim, sowohl baulich (Baulastträger) als auch verkehrsrechtlich (Festlegung Höchstgeschwindigkeit, sonstige Verkehrszeichen). Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, im Bereich zwischen dem Kreisel Ziegelberg und dem Abzweig Niedermoosen, wird bereits seit Jahren angestrebt. Trotz der Unterstützung seitens Herrn Landrat Otto Lederer und den Bürgermeistern aller anliegenden Kommunen konnte der Grunderwerb für den Geh- und Radweg bisher nicht erzielt werden. Daher wurde letztendlich im Sommer 2025 der Bestand saniert und wiederhergestellt, mit Tempo 100 km/h und zwei breiten Seitenstreifen, die aufgrund der Markierung „Durchgehender Breitstrich“ und zu geringer Breite für eine richtlinienkonforme Radinfrastruktur nicht für Fahrradfahrende zum Befahren ausgewiesen wurden. Eine Nutzung durch den Fußverkehr, ohne explizite Ausweisung zur Nutzung, bleibt freigestellt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Radverkehrsbeauftragte der Gemeinde Stephanskirchen, Anwohner des Winterhollerwegs sowie die Bürgermeister der anliegenden Gemeinden forderten daher eine Nachbesserung zur Absicherung des Fuß- und Radverkehrs auf dieser viel befahrenen Strecke. Die Lauterbacher Straße ist Zubringer für Gewerbegebiete und die Autobahn A8.
Seit Jahresbeginn ist auf der Lauterbacher Straße im Bereich zwischen dem Kreisel Ziegelberg und dem Abzweig Niedermoosen nun die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 km/h reduziert und am Bushalt Winterhollerweg („Mitterweg“) wird in beiden Fahrtrichtungen auf den Schulweg und die Bushaltestellen, mittels der Verkehrszeichen „Achtung Kinder" mit Zusatzzeichen „Schulweg" hingewiesen. Es bleibt weiterhin das Ziel der Gemeinden Rohrdorf, Riedering und Stephanskirchen, dass ein Grunderwerb erzielt wird zum Bau eines baulich von der Fahrbahn getrennten Geh- und Radweges sowie einer Querungsinsel an der Bushaltestelle „Mitterweg“, Abzweig Winterhollerweg.
















