Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Stephanskirchen

Präsentation Untersuchung Kinderbetreuung

In der Sitzung vom 27. Mai 2025 wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben, dass das Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe sowie Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) von der Verwaltung mit einer Bedarfsberechnung für Krippe, Kindergarten und Mittagsbetreuung beauftragt wurde. Grund dafür ist, dass die Gemeinden nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Anerkennung der regelmäßigen örtlichen Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Kinder bezüglich Bildung, Erziehung Betreuung und bestehender schulischer Angebote zuständig sind. Die Planungsverantwortung für das praktische Umsetzen trägt nach Art. 6 BayKiBiG der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Ziel der Untersuchung war es, eine verlässliche Grundlage für künftige Entscheidungen der Verwaltung zu schaffen.

Im Fokus stand dabei insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang bauliche Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen erforderlich sind. Hintergrund ist die stufenweise Einführung des gesetzlichen Ganztagsanspruchs ab dem 1. August 2026. Dieser bringt neue Anforderungen an Raum, Organisation und Betreuung mit sich.

Ebenfalls mitberücksichtigt werden sollten die Auswirkungen des geplanten Baugebiets Haidholzen-Südost mit einer Prognose der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung und der daraus resultierenden Bedürfnisse im Bereich Kinderbetreuung.

 

In der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2026 stellte Frau Gruber vom Institut SAGS die Ergebnisse dieser Untersuchung vor.

 

Demnach zeigt sich nach Abschluss der Berechnung ein insgesamt differenziertes Bild. Laut Frau Gruber weist die Zahl der Geburten unter Berücksichtigung von Zu- und Fortzügen (sogenannte „Wanderungen“) bis zum Jahr 2044 eine leicht rückläufige Entwicklung auf. Ohne Wanderungsbewegungen wäre dieser Rückgang deutlich stärker. Die Bevölkerungsentwicklung wird somit auch künftig maßgeblich durch Zuzüge geprägt. Die Geburtenrate der Gemeinde Stephanskirchen entwickelt sich dieser Prognose nach analog der deutschlandweit zu erwartenden Geburtenentwicklung.

Für den Bereich Krippe und Kindergarten ergibt sich der Untersuchung zu Folge langfristig ein Rückgang der zu betreuenden Kinder: Während im Betreuungsjahr 2025/2026 noch von 420 Kindern ausgegangen wird, sinkt diese Zahl bis zum Betreuungsjahr 2031/2032 auf 362. Das bestehende Betreuungsangebot kann daher als ausreichend bewertet werden.

Im Grundschulbereich steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler zunächst leicht an und erreicht im Schuljahr 2026/2027 einen Höchststand von 472. Anschließend ist ein Rückgang bis auf 400 Kinder im Schuljahr 2032/2033 zu erwarten. Ab dem Schuljahr 2033/2034 stabilisieren sich die Zahlen nach einem weiteren leichten Rückgang auf etwa 385 Schülerinnen und Schüler langfristig bis zum Schuljahr 2042/2043.

 

Präsentation Untersuchung Kinderbetreuung

 

Präsentation Kinderbetreuung

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