Im Gemeindekurier von Mai 2026 haben wir Sie bereits informiert, dass die Schulstraße sowie die Kreuter Straße bis zum Abzweig Lilienstraße als Unechte Fahrradstraße ausgewiesen werden soll. Erstmals 2018 wurde die Maßnahme durch den Gemeinderat beschlossen.
Die Ausweisung erfolgt als „Unechte“ Fahrradstraße, d.h. die Fahrradstraße darf weiterhin mit motorisierten Kraftfahrzeugen befahren werden, allerdings eingeschränkt auf die Anlieger und die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Ausweisung der Unechten Fahrradstraße soll zu mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr beitragen. Die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger soll vor allem auf der Fahrbahn im Abschnitt Kreuter Straße erhöht werden, wo es keinen Gehweg gibt. Die Route dient als Schulweg zur Grundschule Schloßberg und ist allgemein eine vom Fußgänger- und Radverkehr intensiv genutzte Route.
Nach der bereits erfolgten Erneuerung des Belags des Straßenabschnitts im Juni 2026 steht nun das Aufbringen von Bodenmarkierungen und das Anbringen von Verkehrszeichen an. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis 15.10.2026 seitens des beauftragten Unternehmens ausgeführt werden.
Folgende Verkehrsregeln gelten auf der Unechten Fahrradstraße:
- Tempo 30 km/h - ohne Änderung zum Bestand
- Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen nur für Anlieger - neu
- Fahrradfahrer haben Vorrang. Sie dürfen durch Kraftfahrzeuge (KfZ) nicht behindert oder gefährdet werden. – neu
- Die Fahrradfahrer dürfen durch KfZ nicht behindert oder gefährdet werden. Dies bedeutet auch, dass damit das Halten und Parken auf der Fahrbahn nicht erlaubt ist, wenn jemand dadurch behindert oder gefährdet würde. Fahrzeugtüren, die geöffnet werden, können zu schweren Unfällen und Verletzungen bei Fahrradfahrenden führen (Dooring-Unfälle). - ohne Änderung zum Bestand
- Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. – neu
- Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern nur bei ausreichender Sicht, wesentlich höherer Geschwindigkeit des Überholenden, und wenn zu Fußgängern und Radfahrern der Seitenabstand von innerorts mindestens 1,50 Meter eingehalten werden kann (§5 Straßenverkehrsordnung) - ohne Änderung zum Bestand
Vorteile von (Unechten) Fahrradstraßen (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Bayern e.V.):
- Sicherheit: Fahrradstraßen sind für die Radfahrer sicherer. Autos dürfen hier nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren. Die Sicherheit erhöht sich auch für Fußgänger.
- Lebensqualität und Klimaschutz: Fahrradstraßen sind leiser und gesünder. Weniger Lärm und Abgase bedeuten bessere Luft für alle und einen höheren Wohnwert in der Umgebung.
- Entschleunigung: In Fahrradstraßen lässt es sich entspannter gehen und radeln. Man darf sogar mit dem Fahrrad nebeneinander fahren.
- Wertschätzung: Fahrradstraßen motivieren. Sie zeigen Radfahrerinnen und Radfahrern, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt und wertgeschätzt werden.
















